Erhöht der Arbeitgeber ab 1. Januar 2013 den monatlichen Verdienst auf mehr als 400 Euro, dann wird der versicherungsfreie Minijob automatisch versicherungspflichtig. Bei einem Verdienst bis 450 Euro können Sie sich von der Versicherungspflicht wieder befreien lassen.
Falls Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien, ist die Rendite relativ gering:
Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro steigt die monatliche Rente nach dem Stand vom 1. Januar 2013 mit jedem Jahr in einem Minijob um 4,45 Euro.
Während des Rentenbezuges ist somit eine Beitragszahlung wenig sinnvoll.
Allgemeine Informationen können Sie dem Merkblatt "Minijobs" entnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass soweit Vorteile dargestellt werden, von einem Versicherten ausgegangen wird, der noch k e i n e Rente bezieht.
Link zum Merkblatt:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/minijobs_niedrige_beitraege_voller_schutz.html
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