Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

erwerbsminderungsrente / geringfügige beschäftigung

von schillinger06.02.2013 | 10:41
5088 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
guten tag, ein geringfügig beschäftigter erwerbsminderungsrentner (rente wegen voller erwerbsminderung, befristet bis 11/14) möchte die 400,-- auf 450,-- aufstocken. tritt auch in diesem fall automatisch RV-pflicht ein (falls er sich nicht befreien lässt)? Danke für kurze Rückinfo.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

10
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Erhöht der Arbeitgeber ab 1. Januar 2013 den monatlichen Verdienst auf mehr als 400 Euro, dann wird der versicherungsfreie Minijob automatisch versicherungspflichtig. Bei einem Verdienst bis 450 Euro können Sie sich von der Versicherungspflicht wieder befreien lassen.

Falls Sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien, ist die Rendite relativ gering:

Bei einem Monatsverdienst von 450 Euro steigt die monatliche Rente nach dem Stand vom 1. Januar 2013 mit jedem Jahr in einem Minijob um 4,45 Euro.

Während des Rentenbezuges ist somit eine Beitragszahlung wenig sinnvoll.

Allgemeine Informationen können Sie dem Merkblatt "Minijobs" entnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass soweit Vorteile dargestellt werden, von einem Versicherten ausgegangen wird, der noch k e i n e Rente bezieht.

Link zum Merkblatt:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/minijobs_niedrige_beitraege_voller_schutz.html

.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte würden einer späteren Altersrente zugerechnet. Da die Zurechnungszeit bereits als beitragsfrei Zeit bewertet wird, ist eine Versicherungspflicht für eine geringfügige Beschäftigung wenig sinnvoll.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte würden einer späteren Altersrente zugerechnet. Da die Zurechnungszeit bereits als beitragsfrei Zeit bewertet wird, ist eine Versicherungspflicht für eine geringfügige Beschäftigung wenig sinnvoll.

Expertenantwort · 4Deutsche Rentenversicherung

Die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte würden einer späteren Altersrente zugerechnet. Da die Zurechnungszeit bereits als beitragsfrei Zeit bewertet wird, ist eine Versicherungspflicht für eine geringfügige Beschäftigung wenig sinnvoll.

Expertenantwort · 5Deutsche Rentenversicherung

Die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte würden einer späteren Altersrente zugerechnet. Da die Zurechnungszeit bereits als beitragsfrei Zeit bewertet wird, ist eine Versicherungspflicht für eine geringfügige Beschäftigung wenig sinnvoll.

Expertenantwort · 6Deutsche Rentenversicherung

Die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte würden einer späteren Altersrente zugerechnet. Da die Zurechnungszeit bereits als beitragsfrei Zeit bewertet wird, ist eine Versicherungspflicht für eine geringfügige Beschäftigung wenig sinnvoll.

Expertenantwort · 7Deutsche Rentenversicherung

Die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte würden einer späteren Altersrente zugerechnet. Da die Zurechnungszeit bereits als beitragsfrei Zeit bewertet wird, ist eine Versicherungspflicht für eine geringfügige Beschäftigung wenig sinnvoll.

Expertenantwort · 8Deutsche Rentenversicherung

Die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte würden einer späteren Altersrente zugerechnet. Da die Zurechnungszeit bereits als beitragsfrei Zeit bewertet wird, ist eine Versicherungspflicht für eine geringfügige Beschäftigung wenig sinnvoll.

Expertenantwort · 9Deutsche Rentenversicherung

Antwort zum Beitrag von "Egal"

Sie können dem Verzicht nicht widerrufen (solange die Beschäftigung weiter besteht).

Hinsichtlich der Frage zum FA dürfe Ihnen die Finanzverwaltung entsprechende Auskünfte geben.

Expertenantwort · 10Deutsche Rentenversicherung

Antwort zum Beitrag von "Egal"

Sie können dem Verzicht nicht widerrufen (solange die Beschäftigung weiter besteht).

Hinsichtlich der Frage zum FA dürfe Ihnen die Finanzverwaltung entsprechende Auskünfte geben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Schadeam 06.02.2013 | 11:37
Ja, wobei die Beiträge einem EM Rentner in aller Regel nichts bringen. Fazit: befreien lassen....
egalam 06.02.2013 | 15:28
Was heißt "nichts bringen"?
Schadeam 06.02.2013 | 15:36
nichts bringen heißt: keine höhere spätere Altersrente kein zusätzlicher Schutz für EM Renten Zusätzliche Versicherungszeiten nützen dem EM Rentner meist auch nicht.... Sprich: er würde Beiträge zahlen, die sich später nicht auswirken.....
egalam 06.02.2013 | 18:38
Oh danke, Schade - das ist ja interessant! Kann ein Experte/in der DRV diese Auskunft bestätigen? Wo kann ich dazu mal was "Handfestes" nachlesen?
egalam 07.02.2013 | 17:50
Was bitte soll das heißen? Werden die nach aktuellem Stand 4,45 Euro mehr Rente je Minijob-Jahr dann trotzdem der Altersrente zuschlagen oder nicht? Weil i. d. R. wird ja die EM-Rente in Altersrente umgewandelt. Wann die 4,45 Euro nicht oben drauf kommen, was soll dann die Übung? Ein bisschen konkreter darf es schon sein, zumal Minijobber, die den Job bereits vor 2013 hatten, sowieso nicht widerrufen können!
egalam 07.02.2013 | 17:52
Soll heißen: "Wenn die 4,45 Euro nicht oben drauf kommen, was soll dann die Übung?"
KSCam 07.02.2013 | 22:11
Theoretisch werden es 4,45 € mehr, aber ca 3,50 € entfallen auf die Arbeitgeberanteile und die gibt es auch wenn ich keinen Eigenanteil leiste. Außerdem enthält die EM Rente (zumindest für die zeit bis zum 60. Lj) eine Zurechnungszeit, deren Wert in aller Regel höher ist als der eines Minijobs. Und aus diesem Grund wirken sich Beiträge neben der Rente wg. Erwerbsminderung eben in aller Regel nicht rentensteigernd aus.....
egalam 07.02.2013 | 23:40
Oh danke für die Erklärung, KSC. Jetzt bin ich schon besser im Bilde. Oder: Das ist doch alles in riesen Beschiss - und wird so klar, nur selten kommuniziert. Die/der, wo heute schon EM-Rentner ist, hat in der Altersrente noch weniger zu erwarten. Da sind die ergänzenden Beiträge des Minijobs ja ohnehin ein Tropfen auf den heißen Stein. Versus Pi mal Daumen 33.000 Brutto-EK gleich ein Rentenpunkt mein ich. Unglaublich, was hier in Deutschland anno 2013 so abgeht. Aber ich reg mich erst gar nicht auf, weil sinnlos...
egalam 08.02.2013 | 12:39
Da mach ich's mal konkret. Ich habe seit 2009 einen aufstockenden Minijob, auf die Versicherungsfreiheit verzichtet. Im letzten Jahr bin ich EM-Rentner geworden (volle EM-Rente). Seit Januar habe ich mit meinem AG 450 Euro vereinbart, darin sind 40 Euro VL enthalten. Ich zahle noch immer die RV-Auftstockung von 17,55 Euro. Was ist zu tun, Experte/in? Kann ich den Verzicht auf RV-Freiheit widerrufen? Bin ich auch ohne freiwillige RV-Aufstockung noch ANSpZ berechtigt beim FA?
=//=am 08.02.2013 | 13:42
Da Sie in DIESER Beschäftigung bisher (bis 12/2012) auf die Versicherungsfreiheit verzichtet hatten, können Sie in dieser Beschäftigung nicht mehr auf die VersicherungsPFLICHT verzichten. Jezt aber rumzujammern, bringt Ihnen gar nix. Es wird doch sicherlich einen Grund gegeben haben, dass Sie bisher auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben, z.B. wenn dieser Mini-Job der Einzige war und Sie ansonsten evtl. die Anwartschaft für eine EM-Rente verloren hätten. Hätten Sie nämlich noch einen Haupt-Job gehabt, hätten Sie den Mini-Job versicherungsfrei lassen können. Bevor man sich für eine Änderung im Versicherungsleben entscheidet, sollte man sich auch VORHER bei der zuständigen Stelle schlau machen. Einen Tod muss man halt sterben. ;-) Manche zahlen 40 und mehr Jahre in die Rentenversicherung ein, sind alleinstehend oder haben erwachsene (nicht waisenberechtigte) Kinder, sterben - was haben die denn davon? Oder zahlen jahrzehntelang in eine Versicherung ein und müssen sie nie in Anspruch nehmen.... Es mag sein, dass mancher Arbeitgeber seinen Mini-Jobber auch nicht richtig aufklärt, aber dann sollte man eben selbst für Aufklärung und Beratung sorgen. Wir sind doch schon groß, oder? ;-)
egalam 08.02.2013 | 14:11
Ich danke euch Beiden für die Auskunft. Nett von dir, =//= - dass du dir solche Gedanken über mein Berufsleben machst =). Die volle EM-Rente habe ich nicht ohne Grund zugesprochen bekommen. Könnte ich mehr arbeiten, würde ich doch auch lieber "richtiges" EK haben wollen, mit gescheiten Beiträgen in die DRV. Denn all die orakelten Vorzüge einer privaten AV, haben sich bei mir bisher nicht erfüllt. Sowohl die Versicherung als auch Investmentgesellschaft leben bisher ziemlich gut von meinen Abschluss-, Vertriebs-, Risikoaufschlagsgebühren & Co. Nur der kümmerliche Rest kommt ja wirklich in meiner privaten AV an. Mit dem Verzicht auf die Versicherungsfreiheit habe ich wohl schon in der Vergangenheit Einiges falsch gemacht. Die 17,55 Euro mtl. bringen mich jetzt nicht um und wenn ich ohnehin nicht widerrufen kann, ist es gemäß meinem Nick ja sowieso jetzt egal.
egalam 08.02.2013 | 15:36
Und weil ich Konkretes liebe und wunderbar vergleichen kann: Nehme ich noch den AG-Anteil hinzu, komme ich auf einen RV-Beitrag von 85,05 Euro mtl. In meiner Familie wird auch freiberuflich gearbeitet und ein voller RV-Beitragssatz entrichtet. Das sind aktuell rund 430 Euro mtl. gleich ein Entgeltpunkt. Für einen Entgeltpunkt gibt es aktuell 28,07 € bzw. 24,92 € (Ost). Ob das die Millionen Minijobber wohl so genau wissen? Denn viel kommt da in der DRV nicht an...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026