Es kann durchaus sinnvoll sein, die EM-Rente erst zum Zeitpunkt des auslaufenden ALG I Anspruches zu stellen. Besonders dann, wenn die zu erwartende EM-Rente geringer als das ALG I ist.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
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Blödsinn. Können Sie nciht lesen ??
" ich habe heute einen Rentenbescheid erhalten"
@Claudi hat gestern doch schon einen Rentenbescheid bekommen. Also erst lesen, dann denken und dann was schreiben !!
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Solange Sie nicht selbst einen SINNVOLLEN Beitrag abgeben, sollten Sie andere nicht kritisieren! Man kann schließlich mal was übersehen(-lesen)!!!
Ich hasse diese "oberlehrerhaften" Beiträge, denn ich bin auch schon von so einem Schlaumeier dumm angemacht worden.
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Von dummer Anmache scheinen Sie ja einiges zu verstehen.
Gruß vom Schlaumeier.
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Wissen Sie mit Ihrer Zeit nichts Besseres anzufangen als hier so einen Schmarrn zu verzapfen?