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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente gewährt aber noch nicht arbeitsfähig

von Claudi13.03.2013 | 22:00
3288 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe heute einen Rentenbescheid erhalten. Ich steige da nicht so richtig durch. Nun bin ich in Sorge weil ich zur Zeit auch nicht teilweise arbeitsfähig bin, ich aber eine Erwerbsminderungsrente bekommen soll. Wie soll ich denn davon leben? Zur zeit habe ich ja Nahtlosigkeitsgeld erhalten (in Höhe von ALG). Das fällt nun warscheinlich weg oder Kennt sich da jemand aus? Was kann ich nun machen? Danke für Antworten! Gruß Claudi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudi,

ohne nähere Informationen zur Art Ihrer Erwerbsminderungsrente ist es schwierig, Ihnen einen zielführenden Rat zu geben. Einen Beratungstermin mit Ihrem Rentenversicherungsträger zu vereinbaren ist daher auch in meinen Augen der sicherste Weg zur Problemlösung. Hier kann man dann auch individueller auf die persönlichen Umstände ihres Einzelfalls eingehen, als dies im Rahmen dieses Forums möglich wäre.

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13 Antworten

PeteraMam 14.03.2013 | 00:10
Es kann durchaus sinnvoll sein, die EM-Rente erst zum Zeitpunkt des auslaufenden ALG I Anspruches zu stellen. Besonders dann, wenn die zu erwartende EM-Rente geringer als das ALG I ist. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
Claudiam 13.03.2013 | 22:52
Oha, und was ist miit meinem ALG Anspruch den ich vorher erwirtschaftet hatte? Der verfällt dann einfach? Das sind ja tolle Neuigkeiten.
PeteraMam 13.03.2013 | 22:46
leider wird Ihnen nur die Aufstockung auf Hartz IV bleiben. Darauf sollte in ihrem Rentenbescheid hingewiesen worden sein. Viel Erfolg! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
oder soam 14.03.2013 | 07:57
Vmtl. wurde bei Ihnen eine teilweise EM festgestellt, welche aus Gründen der fiktiven Arbeitslosigkeit (ALG nahtlos nach Aussteuerung beim Krankengeld) befristet als volle EM-Rente gezahlt wird (verschlossener Teilzeitarbeitsmarkt). Wer eine volle EM-Rente bezieht hat keinen Anspruch auf ALG1 - diesen Anspruch hatten Sie aber auch nicht 'erwirtschaftet' (Spardose) sondern das Risiko der Arbeitslosigkeit zwangsweise im solidarischen Umlagesystem versichert - die Leistung steht also nur zu, wenn keine andere Leistung vorrangig ist (z.B. volle EM-Rente, denn Sie sind ja nicht wirklich 'arbeitslos' im Sinne von arbeitsfähig (=gesund!)). Bei der EM-Rente kommt das raus, was Sie in Relation zu allen Versicherten und Rentenbeziehern dort eingezahlt haben (ebenfalls eine solidarische Zwangsversicherung im Umlageverfahren, ohne Anspareffekt; damit auch ohne Verlust- und Inflationsrisiko; jedoch der politischen Lenkung unterworfen!). ALG II bekommt (ggf. ergänzend), wer sich aus eigenen Mitteln nicht abschließend helfen kann (=Bedürftigkeit) - lassen Sie also Ihren Anspruch Jobcenter prüfen! Und: 'wie soll ich davon leben?' - wie haben Sie denn ergänzend vorgesorgt; dass das gesetzliche Rentensystem ALLEIN nicht reichen kann sollte sich in den letzten 45 Jahren (nach mir der Pillenknick!)rumgesprochen haben...! Schon mit Einführung 1889 war die gesetzliche RV nur eine der 3 Säulen (neben Privatvorsorge und ergänzender Vorsorge durch den Arbeitgeber!) und sollte auch damals 'nur' vor der Verelendung der Massen (Folgen der Industrialisierung) schützen!
Claudiam 14.03.2013 | 09:26
okay, danke für die Informationen. Ich habe heute noch einen Termin bei einer Beraterin die mir sicher noch etwas weiterhelfen kann. Ich will unbedingt wieder arbeiten, bin zur Zeit aber noch in Therapien und wirklich noch nicht so weit. Aber ich werde alles daran setzen so schnell es geht wieder zurück ins Arbeitsleben zu kommen damit ich mich zumindest teilweise wieder selbst ernähren kann. Danke und Gruß Claudi
=//=am 14.03.2013 | 09:49
Es kann durchaus sinnvoll sein, die EM-Rente erst zum Zeitpunkt des auslaufenden ALG I Anspruches zu stellen. Besonders dann, wenn die zu erwartende EM-Rente geringer als das ALG I ist. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
Blödsinn. Können Sie nciht lesen ?? " ich habe heute einen Rentenbescheid erhalten" @Claudi hat gestern doch schon einen Rentenbescheid bekommen. Also erst lesen, dann denken und dann was schreiben !!
Solange Sie nicht selbst einen SINNVOLLEN Beitrag abgeben, sollten Sie andere nicht kritisieren! Man kann schließlich mal was übersehen(-lesen)!!! Ich hasse diese "oberlehrerhaften" Beiträge, denn ich bin auch schon von so einem Schlaumeier dumm angemacht worden.
Higham 14.03.2013 | 10:02
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Blödsinn. Können Sie nciht lesen ?? " ich habe heute einen Rentenbescheid erhalten" @Claudi hat gestern doch schon einen Rentenbescheid bekommen. Also erst lesen, dann denken und dann was schreiben !!
Solange Sie nicht selbst einen SINNVOLLEN Beitrag abgeben, sollten Sie andere nicht kritisieren! Man kann schließlich mal was übersehen(-lesen)!!! Ich hasse diese "oberlehrerhaften" Beiträge, denn ich bin auch schon von so einem Schlaumeier dumm angemacht worden.
Von dummer Anmache scheinen Sie ja einiges zu verstehen. Gruß vom Schlaumeier.
PeteraMam 14.03.2013 | 11:22
Es kann durchaus sinnvoll sein, die EM-Rente erst zum Zeitpunkt des auslaufenden ALG I Anspruches zu stellen. Besonders dann, wenn die zu erwartende EM-Rente geringer als das ALG I ist. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
Blödsinn. Können Sie nciht lesen ?? " ich habe heute einen Rentenbescheid erhalten" @Claudi hat gestern doch schon einen Rentenbescheid bekommen. Also erst lesen, dann denken und dann was schreiben !!
Tja, so ist das mit dem Lesen. Wenn Sie meine 2 Antworten im Zusammenhang mit der 2. Antwort von Claudi lesen, sollte Ihnen einiges klarer sein. Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
=//=am 14.03.2013 | 14:40
Zitat von High anzeigenausblenden
Es kann durchaus sinnvoll sein, die EM-Rente erst zum Zeitpunkt des auslaufenden ALG I Anspruches zu stellen. Besonders dann, wenn die zu erwartende EM-Rente geringer als das ALG I ist. Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten!
Blödsinn. Können Sie nciht lesen ?? " ich habe heute einen Rentenbescheid erhalten" @Claudi hat gestern doch schon einen Rentenbescheid bekommen. Also erst lesen, dann denken und dann was schreiben !!
Solange Sie nicht selbst einen SINNVOLLEN Beitrag abgeben, sollten Sie andere nicht kritisieren! Man kann schließlich mal was übersehen(-lesen)!!! Ich hasse diese "oberlehrerhaften" Beiträge, denn ich bin auch schon von so einem Schlaumeier dumm angemacht worden.
Von dummer Anmache scheinen Sie ja einiges zu verstehen. Gruß vom Schlaumeier.
Wissen Sie mit Ihrer Zeit nichts Besseres anzufangen als hier so einen Schmarrn zu verzapfen?
Higham 14.03.2013 | 16:27
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Blödsinn. Können Sie nciht lesen ?? " ich habe heute einen Rentenbescheid erhalten" @Claudi hat gestern doch schon einen Rentenbescheid bekommen. Also erst lesen, dann denken und dann was schreiben !!
Solange Sie nicht selbst einen SINNVOLLEN Beitrag abgeben, sollten Sie andere nicht kritisieren! Man kann schließlich mal was übersehen(-lesen)!!! Ich hasse diese "oberlehrerhaften" Beiträge, denn ich bin auch schon von so einem Schlaumeier dumm angemacht worden.
Von dummer Anmache scheinen Sie ja einiges zu verstehen. Gruß vom Schlaumeier.
Wissen Sie mit Ihrer Zeit nichts Besseres anzufangen als hier so einen Schmarrn zu verzapfen?
Aha mit Schmarrn kennen Sie sich also auch aus, Sie sind ja ein richtiger Tausendsassa. Gruß vom Zapfer.
Claudiam 14.03.2013 | 17:32
Welche Rente haben Sie denn nun genau ? eine volle oder eine teilweise EM-Rente oder die teilw. die als volle sog. Arbeitsmarktrente ausgezahlt wird ? Ich habe ein teilweise EM-Rente für das Jahr 2011 nachträglich bewilligt bekommen die bis zur Altersrente gelten soll. Im Bescheid war aber nur die Zeit aus 2011 aufgelistet und dabei stand ein Hinweis, dass es einen gesonderten Bescheid gibt für für die geltendmachung der vollen EM Rente. Meine Beraterin telefoniert morgen mit der Rentenstelle um da mal nachzuforschen. Und entweder können Sie wieder arbeiten oder nicht ( dann gibts dafür ja die Rente ) . Leider kann ich nicht, ich wünsche es mir und werde weiter kämpfen. Ich weiss das Wunsch und Realität weit auseinander liegen, ich möchte aber nicht aufgeben. Danke für Deinen Rat, ich wollte hier niemanden böse machen oder Streit hervorrufen, was ja nun leider im diesem thread der Fall ist. Das tut mir sehr leid. Ich suchte lediglich einen Rat. Gruß
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