Zitiert von: Uschi
Zitiert von: Manu
Vielen Dank für die Antwort. Das hilft mir schon. Eine Frage hätte ich noch. Wie berechnet man die Berücksichtigungszeiten in die Vergangenheit? Sind das die Zeiten, in denen ( von 2015 bis 2020) das Kind noch nicht 10 Jahre alt war? Mein jüngster ist in 2017 , 10 geworden. Rechnet man dann 3 Jahre zurück,oder 5 Jahre also von 2015 an bis 2010??? Rechne ich bis 2010 zurück, sind die Pflichtbeiträge erfüllt.
Die Pflichtbeiträge müssen zu dem Datum erfüllt sein, zu dem Sie die
DRV als erwerbsgemindert sieht. In vielen Fällen liegt dieses bereits in der Vergangenheit, es kann der Beginn einer Erkrankung /Behinderung sein, eine Operation oder der erste Tag der Krankmeldung, allerdings mitunter auch das Datum der Antragstellung. Daher Antrag stellen. Es gibt u. U. auch einen dritten Weg. Weg 1:die
DRV sieht Sie als erwerbsgemindert und zum Zeitpunkt des Eintritts waren die Versicherungszeiten erfüllt. Weg 2:die
DRV prüft die Erwerbsminderung nicht, weil die Versicherungszeiten zum Zeitpunkt des Eintritts nicht erfüllt waren. Weg 3:die
DRV kann, obwohl die Versicherungszeiten nicht erfüllt waren, im Auftrag anderer Behörden (bspw. Jobcenter) dennoch Erwerbsminderung feststellen. Dann würde sich die Leistung ändern, in dem Fall GruSi statt Alg 2.Aber alle Spekulationen sind müßig, das Entscheidende in Ihrem Fall ist tatsächlich nicht nur ob, sondern auch seit wann Sie als erwerbsgemindert gelten.
Sehr interessanter Beitrag Uschi.
Also kann die
DRV den Leistungsfall setzten/ legen wie sie es möchte?? Willkürlich? Das würde ja bedeuten, wenn die Antragstellerin ( sie hatte ja mehrfach Krebs ) und mehr als nur eine
Reha machte ( man sie aber immer wieder arbeiten schickte ) ist "Wann" der Leistungsfall entstanden?? Bei der letzten
Reha, wenn man feststellt das sie wirklich nicht mehr kann, oder schon bei der ersten
Reha, nach dem ersten Krebsleiden, man sie aber wieder arbeiten schickte. Kaum zu verstehen. Aus der
Reha gibt es doch nur Arbeitsunfähig, oder Arbeitsfähig. Dann stellt man plötzlich fest, die Dame war schon bei der ersten
Reha Erwerbsgemindert und datiert das Datum auf diesen Tag der ersten
Reha als Leistungsfall zurück?? Interessant wäre auch zu wissen, wie lange man den Zeitraum wegen Berücksichtigungszeiten zurücklegen kann. Sie sagt ja, da sind 5? Kinder. Da müßte es doch jede Menge Berücksichtigungszeiten geben.