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Experten-Antwort

erwerbsminderungsrente - heirat

von ccc1908.08.2014 | 22:40
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hallo mitleser und experten! ich beziehe teilweise erwerbsminderungsrente auf dauer wegen berufsunfähigkeit. bin noch täglich 5 st. im büro. mein freund wohnt in einem anderen bundesland. wenn wir jetzt heiraten würden und ich zu ihm ziehe, gibt es dann die möglichkeit, die volle rente wg. verschlossenem arbeitsmarkt zu bekommen? die wirtschaftliche lage dort ist anders als an meinem derzeitigen arbeitsplatz, er selbst kann auch versch. gründen aber nicht zu mir ziehen. danke! und sorry, falls eine ähnliche frage schon mal aufgetaucht ist, ich hab sie nicht gefunden!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo ccc19,

da Sie Jahrgang 1959 sind gilt für Sie die sog. Vertrauensschutzregelung. Hiernach erhalten Versicherte bei entsprechenden gesundheitlichen Einschränkungen eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Ein zumutbarer Verweisungsberuf wurde dabei bei Rentengewährung durch Ihren Rentenversicherungsträger bereits geprüft. Insofern dürfte der Umzug in ein anderes Bundesland in der Regel nicht von Relevanz sein.

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7 Antworten

KSCam 09.08.2014 | 12:01
Wenn Sie - wie Sie schreiben - die teilweise Rente wegen Berufsunfähigkeit bekommen, spielt der Arbeitsmarkt keine Rolle. Denn dann sind Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollschichtig einsatzfähig (eben nur im erlernten Beruf nicht). So gesehen geben Sie Ihren Job völlig freiwillig - wegen der Liebe auf und es ist Ihr Risiko im neuen Umfeld was passendes zu finden. Nur wenn Sie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch unter 6 Stunden arbeiten könnten, ginge es eventuell um eine volle Rente wegen verschlossener Arbeitsmarktsituation.
Sozialröchler?am 09.08.2014 | 12:15
Natürlich können Sie prüfen lassen, ob auch ein Anspruch auf die Rente wegen verschlossenem Teilzeit-Arbeitsmarkt bei 3-6stündigem Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht. Wenn Sie bisher nur 5 Stunden leichte Büroarbeiten täglich verrichtet haben, haben Sie sogar ein gutes Argument, dass mehr schon bisher nicht möglich war.
ccc19am 09.08.2014 | 21:45
danke für die antworten, auch wenn ich die erste nicht ganz verstehe (kognitive probleme!). undich hatte schon mal eine antwort verfasst, die ist aber verschwunden! ich bin noch jahrgang 1959 und komme somit in den genuß der "alten'" berufsunfähigkeitsregerlung, für den fall, dass das von belang ist. ich kann weder in meinem alten beruf, noch in irgendeinem anderen mehr als ca. 5 std. arbeiten, und die fallen mir manchmal schon extrem schwer. bürojob ist zwar nicht körperlich anstrengend, wenn man sich aber nicht konzentrieren kann, kognitive störungen hat usw, ist das halt auch nichts! dass es eben anders nicht geht, wurde in bislang zwei rehas bestätigt
ccc19am 11.08.2014 | 17:40
Danke auch an den Experten! dass ein Umzug in ein anderes Bundesland möglich ist, davon bin ich ausgegangen. Die Frage war halt, wie das ist, wenn dort nicht die Möglichkeit besteht, eine entsprechende Arbeit zu finden. Besteht dann in diesem Fall Anspruch auf die sog. Arbeitsmarktrente?
ccc19am 11.08.2014 | 17:42
Ergänzend möchte ich noch erwähnen, dass ich aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen auch nicht in der Lage bin, längere Strecken mit dem PkW zurückzulegen und öffentl. Verkehrsmittel da auch nur schwer zu finden sind
Feliam 12.08.2014 | 08:49
Eine Rente wg. voller EM wg. des verschlossenen Arbeitsmarktes können Sie nur bekommen, wenn Ihr Leistungsvermögen auf dem allg. Arbeitsmarkt unter 6 Stunden seitens der Rentenversicherung festgestellt wurde und Sie keinen entsprechenden Arbeitsplatz innehaben oder erhalten können. Ob dies so ist, ist unter Mitwirkung der Agentur für Arbeit an Ihrem (neuen) Wohnort zu klären.
ccc19am 14.08.2014 | 00:21
vielen dank! das hilft schon mal weiter!
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