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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/ Hinzuverdienst

von Patsch27.03.2015 | 13:21
798 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe eine befristete volle Erwerbsminderungsrente und möchte, wenn es mir möglich ist, stundenweise arbeiten gehen. Mein Arbeitsverhältnis ruht, also nicht gekündigt. Kann ich nur eine Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber aufnehmen oder kann ich auch Artfremd, z.Bsp. an der Kasse sitzen, Rezeptionstätigkeiten, also etwas, was nicht mit meinem Berufsbild (Sozialarbeiter)zu tun hat. Muss ich dann meinen Arbeitgeber über die Tätigkeit informieren und mir seine Einwilligung holen. Mit freundl. Gruß H.Patsch

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Patsch,

den Aussagen von Gisbert66 stimmen wir zu. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, dass Sie eine weitere Beschäftigung annehmen werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Gisbert66am 27.03.2015 | 14:19
Hallo, aus rentenrechtlicher Sicht können Sie einen Minijob (bis 450 EUR) bei jedem beliebigen Arbeitgeber aufnehmen, auch oder gerade artfremd. Das hat nichts zu sagen. Allerdings sehen die meisten Arbeits-/Tarifverträge eine Genehmigungspflicht für die Aufnahme eines weiteren Arbeitsverhältnisses (auch Minijob) vor. Schauen Sie mal in Ihren Arbeits/-Tarifvertrag. Sie werden also sehr wahrscheinlich Ihren Arbeitgeber informieren müssen.
Claire Grubeam 27.03.2015 | 19:33
Sie dürfen bis 450,00 EUR Bruttoarbeitsentgelt erzielen. Wo Sie die Beschäftigung ausüben, ist aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung gleich. Ob es arbeitsvertragliche oder tarifrechtliche Hürden gibt, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen.
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