Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe eine befristete volle Erwerbsminderungsrente und möchte, wenn es mir möglich ist, stundenweise arbeiten gehen. Mein Arbeitsverhältnis ruht, also nicht gekündigt. Kann ich nur eine Tätigkeit bei meinem Arbeitgeber aufnehmen oder kann ich auch Artfremd, z.Bsp. an der Kasse sitzen, Rezeptionstätigkeiten, also etwas, was nicht mit meinem Berufsbild (Sozialarbeiter)zu tun hat. Muss ich dann meinen Arbeitgeber über die Tätigkeit informieren und mir seine Einwilligung holen.
Mit freundl. Gruß H.Patsch
Hallo,
aus rentenrechtlicher Sicht können Sie einen Minijob (bis 450 EUR) bei jedem beliebigen Arbeitgeber aufnehmen, auch oder gerade artfremd. Das hat nichts zu sagen.
Allerdings sehen die meisten Arbeits-/Tarifverträge eine Genehmigungspflicht für die Aufnahme eines weiteren Arbeitsverhältnisses (auch Minijob) vor. Schauen Sie mal in Ihren Arbeits/-Tarifvertrag. Sie werden also sehr wahrscheinlich Ihren Arbeitgeber informieren müssen.
Sie dürfen bis 450,00 EUR Bruttoarbeitsentgelt erzielen. Wo Sie die Beschäftigung ausüben, ist aus der Sicht der gesetzlichen Rentenversicherung gleich. Ob es arbeitsvertragliche oder tarifrechtliche Hürden gibt, müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber erfragen.