Hallo hkripp,
beim Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist der Gewinn, so wie er nach dem Einkommenssteuergesetz zu ermitteln ist. Der Rententräger wird als den Betrag heranziehen, der in Ihrem Einkommenssteuerbescheid gleich als erstes unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" aufgeführt ist. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt, um einen monatlichen Betrag zu erhalten.