Ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Die Hinzuverdienstgrenze liegt bei 400,- Euro. Was wird unter Hinzuverdienst verstanden? Z. B. bei Gewerbe. Ich habe eine Voltaganlage und verkaufe den Strom. werden nun die Einnahmen oder der Gewinn angerechnet. Für die Anlage habe ich nämlich ein Darlehen bei der Bank aufgenommen.
Vielen Dank für Ihre Mühne
07.09.2009, 13:19
von
hkripp
07.09.2009, 13:23
Experten-Antwort
Hallo hkripp,
beim Hinzuverdienst zu berücksichtigen ist der Gewinn, so wie er nach dem Einkommenssteuergesetz zu ermitteln ist. Der Rententräger wird als den Betrag heranziehen, der in Ihrem Einkommenssteuerbescheid gleich als erstes unter "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" aufgeführt ist. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt, um einen monatlichen Betrag zu erhalten.