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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Höhe

von Ronny27.04.2021 | 13:18
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2 Antworten

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Die Renteninformation wird ja regelmäßig geschickt. Dort steht ja auch die Erwerbsminderungsrentenhöhe wenn der Fall an Datum xy auftreten würde. Wann die Erwerbsminderungsrente eingetreten ist, wird ja dann im Verfahren festgelegt,ab dem Datum wird ja dann auch rückwirkend gezahlt. Wird dann die Erwerbsminderungsrentenhöhe genommen die damals gegolten hätte oder wird die jetzige Höhe genommen ? Vor allem wenn die jetzige positiver ausfallen würde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ronny, im Regelfall ist die tatsächliche Erwerbsminderungsrente höher (Brutto), als sie in der Rentenauskunft –info genannt ist. Ungenauigkeiten treten in den Auskünften deshalb auf, weil das Tagesdatum der Erstellung mit dem Datum der Erwerbsminderung gleichgesetzt wird. Gleichzeitig sind im Versicherungskonto in der Regel aber nur die Entgelte bis zum Vorjahresende erfasst. Die Lücke zwischen Jahresbeginn und dem Datum der Auskunft wirkt sich mindernd auf die Bewertung der Zurechnungszeit aus. Dieser Zeitraum wird in der Auskunft mit 0€ berücksichtigt.

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1 Antworten

senf-dazuam 27.04.2021 | 14:39
Wenn eine EM-Rente bewilligt wurde, ist auch ein Versicherungsfall-Datum festgelegt worden. Alle Beiträge nach diesem Datum spielen für die EM-Rente keine Rolle, aus den davor liegenenden Daten wird ein Wert für die sog. Zurechnungszeit (grob gesagt vom Leistungsfall bis kurz vor der Altersrente) berechnet. Wenn das relevante Datum z.B. in 2015 lag, spielt die Renteninfo 2020 keine Rolle. In der Regel sollten (wenn eine Erwerbsminderung vorliegt) auch die Beiträge kleiner als üblich ausfallen und damit die prognostizierten Rentenansprüche geringer asufallen.
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