Hallo Portugal:-),
grundsätzlich können Sie Ihre Erwerbsminderungsrente auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in Portugal ungemindert weiter beziehen. Eine Meldeadresse in Deutschland ist hierzu prinzipiell nicht erforderlich.
Im Allgemeinen sind bei einem Auslandsaufenthalt folgende Besonderheiten zu beachten:
Ziehen Sie nur vorübergehend ins Ausland, wird Ihre Rente unverändert weitergezahlt. Verlegen Sie jedoch Ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann sich das auf Ihre Rente auswirken. Daher sollten Sie sich vor einem Umzug ins Ausland auf jeden Fall von Ihrer Rentenversicherung beraten lassen.
Besonders in diesen Fällen kann es zu Einschränkungen bei der Rentenzahlung kommen:
- Wenn Ihnen Ihre bisherige Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes zustand, bekommen Sie nur noch eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ziehen Sie jedoch in einen EU-Mitgliedstaat, nach Island, Liechtenstein, Norwegen, in die Schweiz
oder in bestimmte Abkommensstaaten (Israel, BosnienHerzegowina, Kosovo, Serbien, Montenegro, Marokko und Tunesien), verbleibt es bei der bisherigen Rente.
- Eine Rentenminderung kann sich zudem ergeben, wenn Ihre Rente auch auf Versicherungszeiten nach dem Fremdrentengesetz beruht und Sie in ein Land ziehen, das nicht Mitglied der EU ist.
Informieren Sie Ihren Rentenversicherungsträger bitte rechtzeitig über Ihren Umzug, damit dieser Ihnen mitteilen kann, ob sich für Sie Einschränkungen ergeben, und damit die Zahlung Ihrer Rente ggf. auf Ihre Bankverbindung im Ausland umgestellt werden kann. Darüber hinaus sollten Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse über Auswirkungen auf Ihre Kranken- und Pflegeversicherung informieren.