Hallo Frank,
angenommen, es würde Ihnen eine volle EM-Rente mit Leistungsfall 09/2019 befristet bewilligt werden:
Dann würde die Rentenzahlung ab 04/2020 rückwirkend erfolgen
(befristete EM-Rente Zahlung ab dem 7. Monat nach Leistungsfall).
ALG I, das Sie zeitgleich erhalten haben, würde erstattet werden.
Wenn die Rente niedriger ist als das ALG I müssen Sie die Differenz nicht erstatten.
Die Berechnung der Einkünfte für die EM-Rente würde bis 08/2019 erfolgen, wobei die wegen Krankheit evtl. schon schlechter bezahlten Jahre vernachlässigt werden. Dann gibt es eine Zurechnungszeit, als hätten Sie bis 65 J + 9 M weiter gearbeitet.
Von dem sich daraus ergebenden Betrag wird die EM-Rente um 10,8 % gekürzt. (0,3% pM bis zum Erreichen des Regelrentenalters, begrenzt auf 36 M = 10,8 %).
Bei Rentenbeginn im Jahr 2020 beträgt der zu versteuernde Anteil 80%.
Eine Rente für Schwerbehinderte könnten Sie ab dem 01.08.2021 beziehen mit ebenfalls 10,8 % Abschlag. Hier ist dann aber keine weitere Zurechnungszeit enthalten, jedoch werden die Einkünfte (auch ALGI) bis 07/2021 zur Berechnung der Rente herangezogen.
Der zu versteuernde Anteil beträgt 81%.
Ohne Abschlag könnten Sie diese erst ab 08/2024 beziehen (zu versteuernder Anteil 84%). Dafür wäre es dann notwendig, dass Ihr GdB auch über 02/2024 mehr als 50% beträgt.
Die in etwa maßgeblichen Zahlen für eine EM-Rente können Sie Ihrer letzten Renteninformation entnehmen oder eine aktuelle Rentenauskunft online anfordern:
https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Sofort nach Bewilligung einer EM-Rente diese in eine SB-Rente umzuwandeln ist nicht zwingend notwendig aber möglich.
Die Abschläge der EM-Rente bleiben für direkt anschließende Folgerenten (ob mit oder ohne SB) erhalten.
Sofern Sie jetzt aber die EM-Rente beantragen und diese rückwirkend bewilligt wird, könnten Sie diese dann zum 01.08.2021 umwandeln in SB-Rente und für den Rest des Jahres auch noch von der für 2021 erhöhten Zuverdienstgrenze profitieren. Diese gibt es allerdings nicht für EM-Rentner, aber mit Umwandlung wären es 46.060 EUR, die Sie von 08-12/2021 hinzuverdienen dürften.
Dann mal viel Spaß beim Rechnen.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen auch Ihre zuständige DRV telefonisch für ein Beratungsgespräch oder auch zur Antragsaufnahme zur Verfügung.