Ein Rentenverfahren ist nach § 115 Abs. 3 Satz 1 SGB VI von Amts wegen einzuleiten, wenn Versicherte bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bezogen haben und im Anschluss daran eine Regelaltersrente zu zahlen ist, sofern der Versicherte nicht etwas anderes bestimmt hat.