Erwerbsminderungsrente in Spanien

von
Martinjosef

Ich habe verspätet, aber mit Strafgebühren belastet, meine Versicherungsbeiträge beglichen. Nun bekomme ich für diese Zeit keine Erwerbsminderungsrente ( pension de incapacidad permanente total).
Gibt es aus Deutschland aus etwas zu unternehmen? In Spanien wird man nur diskriminiert als Ausländer oder nochmals zur Kasse gebeten.
Vielen Dank

von
Türke

Guten Tag,

jetzt Du sehen wie es ist wenn Du Ausländer bist.Was machen Du denn in Spanien?Geh doch zurüch nach Deutschland.

Grüss

Experten-Antwort

Dazu zwei Fragen:
Wurden die nun von Ihnen entrichteten Beiträg zum spanischen Träger entrichtet?

Haben Sie Ihren Wohnsitz in Spanien oder in Deutschland?

Grundsätzlich kann ich dazu sagen, dass ein Rentenantrag bei Träger des Wohnsitzlandes zu stellen ist und dieser dann auch bei den anderen, in Frage kommenden Rentenversicherungsträgern innerhalb der EU als gestellt gilt. Ein in Spanien (Wohnsitzland) gestellter Rentenantrag eines deutschen Staatsbürgers gilt also gleichzeitig als beim deutschen Rentenversicherungsträgers als gestellt. Die Behörden treten dann untereinander in Kontakt. Der deutsche Rentenversicherungsträger antwortet separat.
Bezüglich Ihrer in Spanien nicht anerkannten Zeit oder sonstigen Fragen, die die Zeit in Spanien betreffen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem spanischen Träger in Verbindung, da dieser diese Angelegenheiten nach geltenden spanischen Recht zu behandeln hat.

von
Martinjosef

Die Beiträge habe ich dem spanischen Träger entrichtet und mein Wohnsitz ist in Deutschland

Experten-Antwort

Wenn Sie einen Erwerbsminderungsrentenantrag stellen möchten, ist dieser dann (am besten bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der gesetzl. Rentenversicherung) in Deutschland zu stellen und gilt auch gleichzeitig bei der spanischen Rentenversicherung als gestellt.
Die deutsche Rentenversicherung klärt dann den Sachverhalt nach deutschen Recht und setzt sich mit dem spanischen Träger in Verbindung um die Einzelheiten zu klären.
Wie gesagt: Was jedoch die anrechenbaren Zeiten und den Anspruch aus der spanischen Rentenversicherung betrifft, ist Ihr spanischer Rentenversicherungsträger zuständig.

von
Deutscher@Türke

Wir wissen aber wie man sich im Gastland benimmt.

von
Türke

Hey Alder,

du bischt gar keine Türke.Auch keine Deutscher Türke.Mann Alder.Isch sag Dir wir treden die Rentner in U Bahn an seine Schädel.Odder fahren mit 316er wie die Sau durch die Gegend.Alles korrekt Alder?

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