Hallo,
sicher gehört eine Mietkaution nicht zum Leistungskatalog der Rentenversicherung. Allerdings würde man sich auch nicht vergeben, wenn man einen Hinweis darauf gäbe, dass, wenn die Rentenhöhe nicht ausreicht, es die Möglichkeit gibt, Grundsicherung beim Grundsicherungsamt nach SGB XII zu beantragen. Steht ja schließlich auch im Rentenbescheid selber ein kleiner Hinweis darauf drinnen - so fremd ist das Thema der Rentenversicherung also gar nicht.
Evtl. könnte hier auch, selbst wenn kein weiterer Leistungsanspruch bestünde, eine Mietkaution übernommen werden (evtl. als Darlehen).
Und bei niedriger Rentenhöhe macht es sowieso Sinn, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Evtl. kommt auch Wohngeld in Betracht.
Googeln Sie doch einfach mal nach dem Begriff Grundsicherung. Und für Wohngeld gibt es zur ersten Orientierung sogar entsprechende Webseiten Rechner - auch hier einfach mal googeln.
Viel Glück
Simone