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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente mit Anrechnung der Erziehungsteiten

von pipapo31.07.2011 | 11:04
2325 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe eine Frage.Ich bin zu 50% schwerbehindert und möchte einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Nun ist aber auf der "Mitteilung zur Renteninformation" der deutschen Rentenversicherung der Hinweis: Rente wegen voller Erwerbsminderung "Nach ihrem derzeitigen Kontostand sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (grungdsätzlich in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeitragszeiten) füe eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt." meine Tochter ist jetzt 6 Jahre alt, ich bin seit ihrer Geburt nicht berufstätig gewesen, habe davor aber Pflichtbeiträge geleistet. Nun meine Frage: Kann ich trotzdem einen Antrag stellen oder gibt es andere Möglichkeiten, andere Rentenformen, denn ich werde definitiv nicht in der Lage sein vollzeitig oder 6 Std. täglich zu arbeiten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Offensichtlich haben Sie Ihre Erziehungszeiten dem RV-Träger noch nicht mitgeteilt.

Sie sollten z.B. eine Auskunftsberatungsstelle eines Rentenversicherungsträgers oder das Versicherungsamt bei der zuständigen Stadtverwaltung aufsuchen. Dort stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung und lassen gleichzeitig die Erziehungszeiten klären. Sie sollten zur Antragstellung das Familienstammbuch mitbringen.

Desweiteren können Sie dann auch gleichzeitig einen Antrag auf Erwerbsminderungrente stellen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

KSCam 31.07.2011 | 13:36
So wie Sie schreiben sind unter Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten die Vorraussetzungen für die Rente wohl erfüllt. Nur weiß das die DRV noch nicht, weil Sie die Kindererziehung noch nicht haben anrechnen lassen. Macht zwar nichts, weil man das ja jederzeit nachholen kann - aber solange nicht alle Zeiten gespeichert sind, kann der Computer eben auch keine vollständigen Aussagen machen. PS: auch die angegebene Rentenhöhe können Sie "den Hasen füttern", solange die Kinderzeiten fehlen.... PS 2: denken Sie daran, dass Schwerbehinderung nicht automatisch bedeuten muss, dass man nicht mehr arbeiten kann...
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