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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente mit Auflage zur Reha

von Müller25.11.2012 | 09:21
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein nettes Hallo an die Experten, ich habe folgende Frage: kann die Erwerbsminderungsrente genehmigt werden, mit der Auflage eine Rehabilationsmaßnahme, Kur o.ä. zu machen? Oder gilt grundsätzlich immer, erst Reha vor Rente? Bedanke mich im Voraus für die Hilfe! LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Müllern,

es gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", d.h. dass aufgrund der Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente zunächst geprüft wird, ob eine Rehabilitationsmaßnahme Aussicht auf Erfolg hat und damit ggf. die Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hinausgezögert oder vermieden werden kann.

Sollte von vornherein festgestellt werden, dass eine Rehamaßnahme keinen Erfolg bringen wird, dann wird direkt eine Rente bewilligt, sofern natürlich auch die Voraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt sind.

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4 Antworten

Gabyam 25.11.2012 | 09:45
Hallo, ich taste mich auch erst langsam an dieses Thema heran. Habe gerade die EWMR bewilligt bekommen, nachdem ich aus einer Reha-Maßnahme arbeitsunfähig entlassen wurde. So wie ich es weiß, läuft es wohl so: bevor der Rentenversicherungsträger eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt, wird geprüft, ob Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitation) sinnvoll sein können. Eine Rente wird erst gezahlt, wenn abgeklärt ist, dass sich auch durch Rehabilitationsleistungen die Erwerbsfähigkeit nicht wieder herstellen lässt. Also erst wenn alle sinnvollen und zumutbaren Rehabilitationsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Es gab wohl auch schon Fälle, in denen eine EWMR genehmigt wurde, ohne vorherige Reha, aber das sind wohl nur Ausnahmen. In der Regel gilt es, wie oben beschrieben. Ich muss auch ganz ehrlich sagen, dass ich froh bin, die Reha vorher gemacht habe. Zwar wurde ich dadurch nicht gesund, habe ich habe doch etwas für mich mitnehmen können LG Gaby
Klaus-Peteram 25.11.2012 | 10:25
Ja. Es gilt grundsätzlich Reha vor Rente. Wobei natürlich nicht immer eine Reha vor einer Rente absolviert werden muss, wenn die RV der Meinung ist , das eine Reha nichts mehr bringt weil bereits Erwerbsminderung eingetreten ist. Dann gibts die Rente auch ohne vorherige Reha. Dann reichen entweder die vorliegenden Arztberichte für die EM-Rente bereits aus und/oder es wird noch eine Begutachtung angesetzt. Hier wird das Prinzip Reha vor Rente sehr gut erläutert : http://www.die-schmerzpraxis.de/media/b872cedbb03894c7ffff8091ff…
KSCam 25.11.2012 | 12:11
Dass eine Rente bewilligt wird und unmittelbar darauf eine Reha kommen soll, wäre der ungewöhnliche Weg (und wenn die Reha dann erfolgt wäre würde man die Rente wieder entziehen?). Da würde in der Praxis wohl erst die Reha durchgeführt werden und je nach RehaErgebnis über die Renbte entschieden.
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