Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem habe ich meine jährliche Renteninformation mit folgenden (Beispiel)-Werten erhalten:
Rente wegen voller Erwerbsminderung: 1.200 Euro
Höhe der künftigen Regelaltersrente: 1.000 Euro
Hochrechnung bis zur Regelsaltersrente: 1.500 Euro
Jetzt habe ich dazu zwei Fragen:
Bei Bezug von Erwerbsminderungsrente werden Beiträge zur Krankenversicherung (halber Beitrag) und Beiträge zur Pflegeversicherung (voller Beitrag) abgezogen.
Irgendwo habe ich gelesen, dass auch Rentenabschläge (wie bei vorgezogener Altersrente) von der Erwerbsminderungsrente einbehalten werden.
Frage 1: stimmt diese Aussage und wirken sich dabei auch die Versicherungsjahre aus (bei mir aktuell 36 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt)
Die Höhe der künftigen Altersrente liegt mit 200 Euro unter dem Wert der Erwerbsminderungsrente.
Frage 2: Wenn die Erwerbsminderungsrente irgendwann mal in eine Altersrente umgewandelt wird, wirken sich die Zeiten der Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente aus, oder bekomme ich dann tatsächlich „nur“ die 1.000 Euro Altersrente.
Vielen Dank für eine Antwort.
Horscht