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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente, möchte mich selbsständig machen

von Femke16.05.2011 | 13:44
2634 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Erhalte eine Erwerbsminderungsrente und nun möchte ich mich selbsständig machen. Meine Frage: ich möchte mich beim Arbeitsamt arbeitsuchend melden, damit ich den Existenzgründerzuschuß erhalte. Wo muß ich mich zu erst melden bzw. abmelden. Rente oder Arbeitsamt?? oder wie muß ich das ganze anfangen? Oder gibt es auch Existenzzuschüsse bei der Rente? Will also von der Rente weg.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.05.2011 | 07:58

Hallo Femke,

wie Sie sicher wissen, beantworten wir in diesem Forum nur Fragen rund um Rente und Rehabilitation. Unter welchen Voraussetzungen ein Existenzgründerzuschuss gewährt wird, ist eine Frage, die die Arbeitsförderung betrifft. Deshalb kann ich sie an dieser Stelle nicht kompetent klären.

Ich denke aber, dass Existenzgründer nur dann einen Zuschuss bekommen, wenn sie zuvor eine Leistung nach dem SGB III (z.B. Arbeitslosengeld) beziehen oder eine Beschäftigung ausüben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme gefördert wird. Solange Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, werden Sie keinen Anspruch auf diese Leistungen haben. Wenn Sie also tatsächlich der Meinung sind, dass Sie wieder erwerbsfähig sind, müssten Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen. Der Rentenanspruch würde dann entfallen. Um eine Entscheidung zu treffen, sollten Sie deshalb vorher bei der Agentur für Arbeit klären, ob Sie nach Wegfall des Rentenanspruchs einen Leistungsanspruch und später einen Anspruch auf Existenzgründerzuschuss haben.

Sollten Sie teilweise erwerbsgemindert sein, könnte Ihnen auch weiterhin eine Rente gewährt werden. Diese Renten stehen einer Arbeitslosmeldung nicht entgegen.

3 Antworten

Mir ein Rätselam 16.05.2011 | 14:09
Es gibt ja ganz viele, denen es - laut eigener Aussage - schlecht geht, die nicht arbeiten können, aber deren Rentenantrag abgelehnt wurde. Und dann gibt es immer wieder solche Fragen von Leuten, die eine Rente bekommen - die sich so einschätzen, dass sie aber doch arbeiten können! Eine Selbständigkeit ist anstrengend und fordernd - wie passt das zu einem Rentenbezug? Mir ein Rätsel
Maxam 16.05.2011 | 14:20
Wenn die Rente weg ist dann ist Sie weg! Außerdem Selbständigkeit wissen Sie worauf Sie sich einlassen! Erfahrungswerte vorhanden? Die Rente kommt dann nicht so schnell wieder wenn überhaupt oder eben nach neuem Recht die halbe Rente! Gut abklären! Sonst könnte Ihnen irgendwann der A... auf Grundeis gehen! Aber viel Glück von meiner Seite aus! Max
...am 17.05.2011 | 10:55
Das funktioniert jedoch nur, wenn auch die Rentenversicherung der Meinung ist, dass Sie nicht mehr erwerbsgemindert sind. Wenn Der Anspruch dem Grunde nach besteht (also sie eigentlich noch erwerbsgemindert sind), können Sie nicht zu Lasten eines anderen Leistungsträgers auf die Rente verzichten. D.h. dann würde die Agentur für Arbeit keine Leistung zahlen, da die Rente eine vorrangige Leistung ist. Die Rente kann bei weiterer Erwerbsminderung dann nur wegen Hinzuverdienst aus Beschäftigung oder Selbständigkeit wegfallen.
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