Voraussetzung für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist neben dem Vorliegen der Erwerbsminderung, dass in den letzten fünf Jahren vor Eintritt dieser Erwerbsminderung 36 Monate mit Pflichtbeiträgen eingezahlt wurden. Neben den Beiträgen aus einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zählen hier auch Beiträge aus Sozialleistungsbezug, wie dem Arbeitslosengeld, mit. Aufgrund Ihres Beschäftigungsverhältnisses und dem anschließenden Arbeitslosengeldbezug sollten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen kein Problem sein. Sollte nach Ende des Arbeitslosengeldes über die Rente noch nicht entschieden sein, empfehlen wir auf jeden Fall eine Arbeitslosenmeldung ohne Leistungsbezug, um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen aufrechterhalten zu können.