Zu meiner Problemstellung:
Ich bin seit 09.10.2017 krank geschrieben und habe am 18.04.2018 eine Reha, mit Angabe der Wunsch-Reha-Klinik beantragt. Diese wurde mit Bescheid vom 04.05.2018 bewilligt, allerdings nicht die Wunsch-Einrichtung.
Deshalb wurde Widerspruch eingelegt und das Verfahren zog sich bis zum 25.10.2018 in die Länge. Die Wunsch-Klinik war total ausgebucht und durch den Tod meiner Mutter konnte die Reha erst am 09.01.2019 bis 06.02.2019 stattfinden.
Dort wurde mir empfohlen den Rentenantrag zu stellen. Mit Bescheid vom 31.05.2019 hat man mir die volle Erwerbsminderung zum 01.05.2018 zugesprochen. Das ich berentet bin, ist zunächst mal eine Erleichterung, aber wenn der Rentenbeginn zum 06.02.2019, Ende der Rehamaßnahme und Feststellung der Mediziner zu meiner Arbeitsunfähigkeit wäre, würde ich nach dem neuen Recht (01.01.2019) mehr Rente bekommen. Und das macht sich bemerkbar. Es wäre sehr wichtig für mich da die Rente eh nicht sehr hoch ist. Freue mich sehr über hilfreiche Antworten. Vielen lieben Dank im Voraus
Leider kann man sich den Rentenbeginn nicht einfach aussuchen. Und auf das Ende eine Reha fällt der Beginn nie, in der Regel entweder auf Beginn der AU plus 7 Monate oder auf das Datum des Rehaantrages, je nachdem was wahrscheinlicher für den Krankheitsbeginn ist
Ich bin seit 09.10.2017 krank geschrieben und habe am 18.04.2018 eine Reha, mit Angabe der Wunsch-Reha-Klinik beantragt. Diese wurde mit Bescheid vom 04.05.2018 bewilligt, allerdings nicht die Wunsch-Einrichtung.
Deshalb wurde Widerspruch eingelegt und das Verfahren zog sich bis zum 25.10.2018 in die Länge. Die Wunsch-Klinik war total ausgebucht und durch den Tod meiner Mutter konnte die Reha erst am 09.01.2019 bis 06.02.2019 stattfinden.
Dort wurde mir empfohlen den Rentenantrag zu stellen. Mit Bescheid vom 31.05.2019 hat man mir die volle Erwerbsminderung zum 01.05.2018 zugesprochen. Das ich berentet bin, ist zunächst mal eine Erleichterung, aber wenn der Rentenbeginn zum 06.02.2019, Ende der Rehamaßnahme und Feststellung der Mediziner zu meiner Arbeitsunfähigkeit wäre, würde ich nach dem neuen Recht (01.01.2019) mehr Rente bekommen. Und das macht sich bemerkbar. Es wäre sehr wichtig für mich da die Rente eh nicht sehr hoch ist. Freue mich sehr über hilfreiche Antworten. Vielen lieben Dank im Voraus
Toll, nur was ist die Frage?
Hallo Rente1999,
das Rentenantragsdatum wurde auf das Reha-Antragsdatum soz.-med. festgelegt ...was durchaus üblich ist. Damit ist der EMRT-Antrag im Wege der 'Umdeutung' (Reha-Antrag = EMRT-Antrag) fristgerecht gestellt, gleich, wann Sie den formellen Antrag dann tatsächlich gestellt haben. Das mit Folgewirkungen - hier: Rentenberechnung mit der zum Rentenbeginn maßgebenden Zurechnungszeit bei rechtzeitiger Antragsstellung.
Wenn Sie mit dem Rentenbeginndatum nicht einverstanden sind, müssen Sie Widerspruch einlegen und Ihre Sichtweise darlegen, warum Sie erst seit Ihrem 'Wunschdatum' EM sind, es davor/beim Reha-Antrag/nach längerem KG-Bezug, aber noch nicht waren ...hmm, da konnten Sie noch locker eine Erwerbstätigkeit von mehr als 6 Std. die Woche ausüben (nur AU wg. Heuschnupfen ;-)) - hmm, warum dann ein Reha-Antrag/der sogar bewilligt worden ist - weil bereits ein erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit vorgelegen hat ...und trotz Reha nicht reparable ist.
Es steht Ihnen frei, auf die EMRT zu verzichten ...mit Ihrer KK werden Sie wg. des KG-Bezugs aber einen 'intensiven Meinungsaustausch' ob dieser Option erfahren ;-)
Gruß
w.
PS: seit der schrittweisen Verlängerung der Zurechnungzeit kommen immer mehr dann bewilligte EM-Rentner auf den Gedanken, Sie wären 'benachteiligt' – Weiterarbeit wider der eigenen Gesundheit beseitigt das, ganz einfach *g ...statt die bereits zusätzlich verlängerte Zurechnungszeit bei Rentenbeginn X einfach so mal mitzunehmen/ohne dafür einen Tag Mehrarbeit/einen Extra-Beitrag eingezahlt zu haben - das Sozialsystem in D scheint für Einige so was von *Scheiße zu sein, sie in sozialen Notlagen einfach so einzufangen ...kann man drüber meckern ;-)
Hallo Rente 1999,
der Rentenbeginn einer EM-Rente ist abhängig vom "Eintritt der Erwerbsminderung", also dem Zeitpunkt, ab dem aus gesundheitlichen Gründen eine Erwerbstätigkeit nicht mehr in einem bestimmten Mindestumfang möglich war. Sie hatten 2018 den Rehaantrag gestellt, weil Sie sich für erwerbsgemindert gehalten haben, die Erwerbsfähigkeit konnte leider durch die Reha nicht gebessert werden und nun wird aufgrund dieser, 2018 eingetretenen Erwerbsminderung Rente gezahlt - daraus ergibt sich dann auch ein Rentenbeginn in 2018. Dieser lässt sich nicht einfach nach hinten schieben, nur weil sich zwischenzeitlich die Berechnungsfaktoren geändert haben.
Natürlich können Sie gegen die sozialmedizinische Festlegung des Leistungsfalls Widerspruch einlegen. Sie müssten dann jedoch nachweisen, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit nicht schon 2018, sondern erst 2019 eingetreten ist (also erst 2019 eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist) - was angesichts der Reha und auch des Rehaergebnisses aber eher unwahrscheinlich sein dürfte.
Ich bin seit 09.10.2017 krank geschrieben und habe am 18.04.2018 eine Reha, mit Angabe der Wunsch-Reha-Klinik beantragt. Diese wurde mit Bescheid vom 04.05.2018 bewilligt, allerdings nicht die Wunsch-Einrichtung.
Deshalb wurde Widerspruch eingelegt und das Verfahren zog sich bis zum 25.10.2018 in die Länge. Die Wunsch-Klinik war total ausgebucht und durch den Tod meiner Mutter konnte die Reha erst am 09.01.2019 bis 06.02.2019 stattfinden.
Dort wurde mir empfohlen den Rentenantrag zu stellen. Mit Bescheid vom 31.05.2019 hat man mir die volle Erwerbsminderung zum 01.05.2018 zugesprochen. Das ich berentet bin, ist zunächst mal eine Erleichterung, aber wenn der Rentenbeginn zum 06.02.2019, Ende der Rehamaßnahme und Feststellung der Mediziner zu meiner Arbeitsunfähigkeit wäre, würde ich nach dem neuen Recht (01.01.2019) mehr Rente bekommen. Und das macht sich bemerkbar. Es wäre sehr wichtig für mich da die Rente eh nicht sehr hoch ist. Freue mich sehr über hilfreiche Antworten. Vielen lieben Dank im Voraus
Beschweren Sie sich für diese Ungerechtigkeit bei ihren Lokalpolitiker.