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Erwerbsminderungsrente nach Elternzeit

von Omalie19.11.2008 | 21:39
2604 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin seit März 2008 in Elernzeit mit meinem 2. Kind. Nun wollte ich ich zum 01.03.2009 bzw. 01.04.09 wieder mein Arbeitsverhältnis fortführen. Ich bin zu 70% schwerbehindert (G). Da es mir zur Zeit gesundheitlich schlecht geht und mir eine OP der Füße (Korrektur Klumpfüsse)angeraten wurde, möchte ich gerne wissen, was ich machen kann. Die OP mit Heilung eines Fusses dauert ca. 7 Monate. Bis 02/09 bekomme ich Elterngeld. Habe ich die Möglichkeit für die Zeit bis zur ganzen Verheilung eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen ohne dass mein Arbeitsvertrag aufgelöst wird ? Da ich März bzw. April 09 auf Grund der Situation nicht arbeiten kann, muss ich leider eine andere finanzielle Regelung finden! Vielen Dank

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 20.11.2008 | 15:05

Bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente kann das Beschäftigungsverhältnis beendet werden, da ja auch eine Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann. Es gibt aber auch tarifvertragliche Regelungen, wonach das Beschäftigungsverhältnis nur ruht. So ist in diesen Fällen der Wiedereinstieg in das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Sie sollten zunächst bei Ihrer Krankenkasse Krankengeld beantragen.

2 Antworten

Chrisam 19.11.2008 | 22:28
Wenn die Elternzeit abgelaufen ist und das Beschäftigungsverhältnis weiter besteht, so bekommen sie von der Krankenkasse Krankengeld.
Wolfgangam 20.11.2008 | 09:51
Hallo Omalie, > (...) ohne dass mein Arbeitsvertrag aufgelöst wird ? Das wird von der Art der EM-Rente abhängen, etwaigen tarifvertraglichen Regelungen (Arbeitsverhältnis endet automatisch bei Feststellung EM) und der Zustimmung des Integrationsamtes (GdB 70%). Das Krankengeld (siehe Chris) dürfte die Zeit überbrücken. Gruß w.
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