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Zur Moderatoren-Antwort springenBei Bezug einer Erwerbsminderungsrente kann das Beschäftigungsverhältnis beendet werden, da ja auch eine Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann. Es gibt aber auch tarifvertragliche Regelungen, wonach das Beschäftigungsverhältnis nur ruht. So ist in diesen Fällen der Wiedereinstieg in das bestehende Arbeitsverhältnis zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Sie sollten zunächst bei Ihrer Krankenkasse Krankengeld beantragen.
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