Sehr geehrter Herr Franz,
in den bisherigen Beiträgen sind schon viele Aspekte zu Ihrer Frage/Situation angesprochen worden.
Sie berichten von einer bewilligten Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation ab Anfang März 2014. Anhand Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Kosten für diese Maßnahmen übernimmt.
Die Empfehlung, die Möglichkeiten der Beratung, die Ihnen dort angeboten werden, zu nutzen, sollten Sie beachten. Auch das Thema „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ im Anschluss an die medizinische Rehabilitationsmaßnahme könnte für Sie beratungsrelevant werden. Schließlich sollten Sie sich auch über das Für und Wider einer Rente wegen Erwerbsminderung beraten lassen. Dies kann ggf. auch im Vorfeld in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geschehen.
Wo sich die für Sie nächste Auskunfts-und Beratungsstelle befindet, können Sie ermitteln unter:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
Zuständiger Ansprechpartner für eine sogenannte stufenweise Wiedereingliederung kann neben dem Rentenversicherungsträger je nach Einzelfall auch Ihre gesetzliche Krankenkasse sein. Vielleicht sprechen Sie das Thema sowohl während der medizinischen Rehabilitationsleistung als auch bei Ihrer Krankenkasse an.
Inwieweit Sie die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes durch Ihren Arbeitgeber per Ende März melden müssen/sollten, ist eine Frage, die Sie mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit zeitnah klären sollten.