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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente nach Reha ???

von Martin Franz01.02.2014 | 11:42
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Ich habe große Probleme mit meinen beiden Knien. sowie meiner rechten Hüfte. GdB = 30 , Verschlechterungsantrag läuft. Diese Knien wurden schon mehrmals per Arthroskopie in versch. Kliniken behandelt. Jedoch ohne Erfolg .Für ein Gelenkersatz ist es lt. Ärzte zu früh .Zudem würde ein Kniegelenk Ersatz meine Arbeitsplatzsituation auch nicht positiv verändern. Nachweislich jedoch kann ich meine bisherige (30 jährige)Tätigkeit als Wasserversorger und im Tiefbau mit diesen Knien auch weiterhin so nicht ausüben. Ich bin seit ca. 7 Monate AU geschrieben und habe nun eine REHA ab Anfang März genehmigt bekommen. Meine Frage. Was kann nach der Reha noch kommen? Ich bin 60 Jahre. Die KK geht von anschl. Wiedereingliederung aus. Zwischenzeitlich wurde ich von meinem bisherigen AG eben wegen dieser Erkrankung zum Ende März gekündigt. (Kleiner 4 Mann Betrieb) Wie und mit wem geht es zukünftig weiter ?Rentenversicherung? Krankenkasse? Arbeitsamt? Ich persönlich tentiere zu EMR. Ich habe keine Ahnung mehr. Würde mich über INFO freuen Gruß

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr Franz,

in den bisherigen Beiträgen sind schon viele Aspekte zu Ihrer Frage/Situation angesprochen worden.

Sie berichten von einer bewilligten Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation ab Anfang März 2014. Anhand Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Kosten für diese Maßnahmen übernimmt.

Die Empfehlung, die Möglichkeiten der Beratung, die Ihnen dort angeboten werden, zu nutzen, sollten Sie beachten. Auch das Thema „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ im Anschluss an die medizinische Rehabilitationsmaßnahme könnte für Sie beratungsrelevant werden. Schließlich sollten Sie sich auch über das Für und Wider einer Rente wegen Erwerbsminderung beraten lassen. Dies kann ggf. auch im Vorfeld in der für Sie nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung geschehen.

Wo sich die für Sie nächste Auskunfts-und Beratungsstelle befindet, können Sie ermitteln unter:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

Zuständiger Ansprechpartner für eine sogenannte stufenweise Wiedereingliederung kann neben dem Rentenversicherungsträger je nach Einzelfall auch Ihre gesetzliche Krankenkasse sein. Vielleicht sprechen Sie das Thema sowohl während der medizinischen Rehabilitationsleistung als auch bei Ihrer Krankenkasse an.

Inwieweit Sie die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes durch Ihren Arbeitgeber per Ende März melden müssen/sollten, ist eine Frage, die Sie mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit zeitnah klären sollten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Schadeam 01.02.2014 | 12:46
Suchen Sie eine Beratungsstelle der DRV auf, dort wird man Ihnen die möglichen Wege aufzeigen und kann auch darauf achten was finanziell im Einzelfall das Optimum wäre. Ob es dann so kommt, bleibt auzuwarten, angesichts der Tatsache, dass Krankengeld für maximal 78 Wochen möglich ist und dass man in Ihrem Alter 2 Jahre ALG beziehen kann, kann einem bereits 60 Jährigen eigentlich nicht mehr viel passieren. Es geht nur um den individuell besten Weg....
007am 01.02.2014 | 13:19
Mit ihrem Krankheitsbild ist eine EM-Rente eher unwahrscheinlich.
Martin Franzam 01.02.2014 | 17:04
Danke für die schnelle Antwort. Werde erst mal die Rentenberatung aufsuchen um zu sehen wie so ein Weg aussehen kann. Gruß
Martha Herzam 02.02.2014 | 09:04
Hallo Herr Franz, da sie im März zur Reha fahren, haben sie dort die Beratung direkt vor Ort, lassen sie sich in ihrer Rehaklinik einen Termin bei dem zuständigen Berater geben. Wichtig für die Beurteilung einer EM Rente ist auch der Bericht aus der Rehaklinik. Und denken sie immer daran wenn sie von ihren Beschwerden erzählen, immer sagen was sie nicht mehr können, das ist ganz wichtig. Denn darauf kommt es an. Und wieso sind sie noch zu jung für neue Kniegelenke ich habe hier im Bekanntenkreis zwei Leute die sind 50 und 52 und haben neue Kniegelenke. Das würde ich doch noch mal abklären lassen es gibt ja genug Kliniken und Ärzte, nicht auf eine Meinung alleine vertrauen. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei ihrem EM Antrag, auf jeden Fall stellen. Nicht entmutigen lassen. Grüsse M. Herz
Martin Franzam 03.02.2014 | 10:50
Hallo Frau Herz. Danke für Ihre Antwort. Diese ist für mich sehr hilfreich da Sie mir zumindest mal einen Weg (in diesem Dschungel) aufgezeichnet haben. Gruß
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