Guten Tag,
es kommt bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente vorliegen, immer auf die Umstände des Einzelfalls an. Wie »Nick L. Beck« aber richtigerweise angemerkt hat, käme in Ihrem Fall (vorausgesetzt, Sie erfüllen die medizinischen Voraussetzungen) auch die Prüfung einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung in Betracht. Wenden Sie sich doch bitte an den für Sie zuständigen Träger der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie anfragen, ob in Ihrem Fall die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt wären.
Mit freundlichen Grüßen