Hallo Hape57,
die Umwandlung in eine andere Rente muss beantragt werden. Sofern Sie dann Ansprüche auf verschiedene Renten haben sollten (z.B. Erwerbsminderungsrente, Altersrente(n)), wird aber von Amts wegen geprüft, welche Rente rechnerisch die Höchste sein wird und diese Rente dann gezahlt. Voraussetzung ist natürlich, dass dem RV-Träger alle relevanten Sachverhalte (z. B. Schwerbehinderung) bekannt ist. Auch haben Sie einen gewissen Besitzschutz hinsichtlich der bisher gezahlten Rente.