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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente oder Rente für Schwerbehinderte

von Franziska15.04.2020 | 17:24
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bitte um Rat: 62 Jahre, mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde bereits abgelehnt, Klage läuft. Jetzt kommt eine schwere Diabetesdiagnose hinzu, damit werde ich, bisher GDB 40, die 50 bekommen und den Ausweis. So, nun sagt mir jemand, unter diesen Umständen könnte es klüger sein, die Klage zurück zu ziehen, weil ich wesentlich mehr Rente bekomme mit dem Schwerbehindertenausweis. In der Zwischenzeit Arbeitslosengeld beantragen. Stimmt das? Und wenn ich jetzt meine Erwerbsminderung doch bekomme vor dem Sozialgericht, kann ich vielleicht in 2 Jahren nicht mehr wechseln zur Schwerbehindertenrente? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Franziska,

wie die anderen User schon geschrieben haben, kann gegebenenfalls auch die Erwerbsminderungsrente höher ausfallen als selbst die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dies ist aufgrund der Zurechnungszeit so, die bei der Erwerbsminderungsrente gewährt wird. Zurechnungszeit bedeutet, dass Sie (beispielsweise bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020) so gestellt werden, als würden Sie bis zu Ihrem 65. Lebensjahr und 9 Monaten weiter arbeiten, wie im Schnitt Ihres bisherigen Arbeitslebens.

Wie W°lfgang bereits erwähnte, können Sie von der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wechseln, aber in der Regel bleibt der Auszahlungsbetrag gleich, außer es wurden noch Versicherungszeiten nach dem Leistungsfall der Erwerbsminderungsrente in der Rentenversicherung zurückgelegt. Dann könnte die Altersrente etwas höher ausfallen.

Unser Tipp:

Sobald Sie wieder persönlich zu einer Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung gehen können, vereinbaren Sie dort einen Termin und informieren sich über diese Themen. Dort können Sie bezüglich Ihres Falles etwas genauere Auskünfte erhalten.

Viele Grüße

Ihr Team der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 15.04.2020 | 18:24
Eigentlich ist es gerade umgekehrt: wegen der Zurechnungszeit ist in aller Regel die EM Rente höher als eine gleichzeitig beginnende Altersrente.......
W°lfgangam 15.04.2020 | 19:40
Hallo Franziska, grundsätzlich ist es sinnvoll - auch bei anhängigem Verfahren in der EM-Rente - bei Erreichen der Altersrente - umgehend diese auch zu beantragen. So haben Sie zumindest erst mal was laufend im Portemonnaie, sofern Ihnen keine anderen Einnahmen zur Verfügung stehen. Und, ob die EM-Rente dann 'irgendwann' gerichtlich zugesprochen wird/oder auch nicht (!) ...sofern das rückwirkend erfolgen sollten, werden die beiden/parallelen Rentenanträge/-ansprüche gegeneinander 'verrechnet' - vereinfacht gesagt. > "Und wenn ich jetzt meine Erwerbsminderung doch bekomme vor dem Sozialgericht, kann ich vielleicht in 2 Jahren nicht mehr wechseln zur Schwerbehindertenrente?" Können Sie, diese Altersrente wird aber grundsätzlich nicht höher sein, als die ggf. in naher Zeit festgestellte EM-Rente. Sofern noch in der Zurechnungszeit oder darüber hinaus weitere Versicherungszeiten bei Ihnen laufen/gelaufen sind, sollten Sie vor Erreichen der ersten Altersgrenze (Altersrente wg. GdB 50) eine Beratungsstelle aufsuchen, um sich den günstigen Beginn einer Altersrente errechnen zu lassen. Gruß w.
W°lfgangam 15.04.2020 | 20:02
Hallo Franziska, das muss man sehr differenziert sehen. Wovon leben Sie jetzt/finanziell ...doch wohl nicht nur vom 'Bekannten'? ;-) Stand jetzt: Sie haben ja bisher weder eine EM-Rente, noch einen GdB50 für eine mögliche Altersrente (alles in der Schwebe, alles kann abgelehnt werden/da kommt nix an Rente vorzeitig) - also eigentlich gar nichts, was die gesetzliche Rentenversicherung betrifft und die zu Rentenleistungen - egal mit welchen Abschlägen - für Sie Rentenzahlungen leisten müsste. > "Ich weiss bloss nicht, ob ich, wenn ich jetzt die Klage gewinnem, immer bei dieser Rentenhöhe bleibe oder später wechseln kann? Mein Bekannter sagt, nein, kann man nicht." Tipp: wechseln Sie Ihren Bekannten! - und fragen Sie da nach, wo man sich auskennt/hier :-) Alles Weitere dazu wurde oben schon erwähnt ...und kann Ihnen ihr 'schlauer' Bekannter sicher gern im Detail/die Sachzusammenhänge, sicher gern noch mal/nicht erklären *g Gruß w.
Franziskaam 15.04.2020 | 19:18
Oh, steh ich auf dem Schlauch? Also man hat mir gesagt, mit genau 64 Jahren darf ich ohne Abschlag in die Altersrente mit Schwerbehinderung. Das muss doch für mich wesentlich günstiger sein als eine Erwerbsminderungsrente? Meine Klage läuft schon 1 Jahr, und vorher war ja nicht in Aussicht, einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten. Ich weiss bloss nicht, ob ich, wenn ich jetzt die Klage gewinnem, immer bei dieser Rentenhöhe bleibe oder später wechseln kann? Mein Bekannter sagt, nein, kann man nicht. Einmal die hohen Abschläge in Kauf genommen, dabei bleibt es dann. Von daher meint er, ich soll lieber die Klage aufgeben. Hoffe, ich habe es besser erklärt? Vielen Dank.
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