Hallo Ursel,
sofern Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen, können Sie mit dem Geburtsjahrgang 1954 mit 60 Jahren und 8 Monaten in diese Altersrente wechseln. Es besteht allerdings ein Abschlag in Höhe von 10,8 %. Der Rentenzahlbetrag, der bisher geleistet wurde, darf bei der Festsetzung einer Altersrente den bisherigen Zahlbetrag nicht unterschreiten.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich diesbezüglich eine Vorabberechnung erstellen zu lassen.
Falls Sie die Umstellung Ihrer jetzigen Rente wegen Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen wünschen, sollten Sie einen Termin in einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung vereinbaren.