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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehindertenrente?

von Horatio22.11.2016 | 20:01
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3 Antworten

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Hallo zusammen, Ich verfolge regelmäßig dieSessel Forums Jetzt habe ich selbst eine Frage. Folgende Situation: Geb.Datum: 10/1954 GDB von 50% Seit 05/2012 teilweise Erwerbsminderungsrente, zusätzlich Arbeitsverhältnis 20 Stunden die Woche. Seit 08/2016 nach einer OP im Krankengeldbezug. Von der DRV Fragebögen für Ärzte erhalten um evtl volle Erwerbsminderungsrente zu überprüfen.(wurden zugeschickt nachdem Meldung über Krankengeldbezug) Nun meine Fragen: Da eine gesundheitliche Besserung noch nicht zu erwarten ist, macht es da Sinn die Schwerbehindertenrente zu beantragen oder die volle Erwerbsminderungsrente? Von der KK ist bisher noch keine Aufforderung gekommen. Sollte ich mich dazu entscheiden den Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen und die diese wird dann abgelehnt, kann dann in eine sofortige Schwerbehindertenrente umgewandelt werden , Oder muss dann ein neuer Antrag gestellt werden? Ich möchte ungern ohne ausreichende finanzielle Mittel dastehen falls ich nicht mehr krank geschrieben werde. Freue mich auf Antworten

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Horatio,

dem Beitrag von „W*lfgang“ kann ich zustimmen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, sich hierzu individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 22.11.2016 | 21:22
Hallo Horation, im Hinblick auf die Abschläge bei beiden Renten, die beim selben Rentenbeginn identisch sind, können Sie nur den Abschlag bei der Altersrente durch Wahl des Rentenbeginns beeinflussen - die EM-Rente wird nach Feststellung des med. Leistungsfalles einfach festgelegt. Je weiter zurück dieser Rentenfall liegt, desto höher sind die Abschläge für die nächste halbe bisher nicht gezahlte Rente. Je später die Altersrente beginnt, umso geringer fallen die Abschläge für diese Hälfte aus, bei Rentenbeginn 63+8 wären die weg. Konkrete Zahlen können sich nur im Beratungsgespräch/Probeberechnungen ergeben, verglichen mit der jetzigen Situation = 1/2 Rente und Krankengeld. Gruß w.
KSCam 22.11.2016 | 20:21
Sie könnten in Ihren EM Antrag folgenden Zusatz schreiben: "falls ich nicht voll erwerbsgemindert bin, soll dieser Antrag als Antrag auf AR wegen Schwerbehinderte ab xx.xx.xxxx gelten". Oder Sie beantragen gleich die Altersrente und sparen sich und der DRV die Entscheidung über eine Erwerbsminderung. Ein riesiger Unterschied wird sich in den Beträgen eh nicht ergeben, aber auch das "Risiko" könnten Sie minimieren indem Sie eine Probeberechnug beider Möglichkeiten anfordern. Ohne Mittel werden Sie nicht da stehen - warum sollten Sie Ihre Ärzte Sie nicht weiter au schreiben, wenn eine "Besserung nicht zu erwarten ist"? Spätestens 3 Monate vor Ablauf des Krankengeldes können Sie doch die Altersrente beantragen........
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