Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehindertenrente

von F. Bulligk17.02.2014 | 18:46
1669 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Experten, ich befinde mich z.ZT. im Rentenverfahren wegen der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente auf Grund einer schweren Lungenerkrankung. Im April vollende ich mein 60. Lebensjahr und habe nunmehr vom Amt für Soziales und Versorgung 50% GdB zuerkannt bekommen. Damit hätte ich theoretisch auch die Möglichkeit, ab Dezember 2014, mit 60 Jahren und 8 Monaten, eine Schwerbehindertenrente mit 10,8 % Abschlag in Anspruch zu nehmen. Für mich ist interessant, ob es in der möglichen Rentenhöhe beider Rentenformen Unterschiede gibt. Mein Rentenerstantrag läuft seit 08/2011, ab wann würde eine Erwerbsminderungsrente nachgezahlt werden, wenn meinem Antrag statt gegeben wird und welchen Einfluss haben die Festlegungen des Koalitionsvertrages, welche ab Juli 2014 in Kraft treten sollen, auf eine mögliche Rentenhöhe? Danke für Ihre Mühe, freundliche Grüße Joachim

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo F. Bulligk/Joachim,

leider ist das Thema in der Summe (auf Ihren konkreten Einzelfall bezogen) zu komplex, als dass man hier im Forum eine wirklich zielführende Antwort geben könnte – zumal zu den derzeit noch nicht beschlossenen Neuregelungen ohnehin noch keine tiefgreifenden Informationen gegeben werden können. Insoweit sehe ich es so wie KSC, dass Sie sich hier besser individuell (ggf. nach Beschluss der Neuregelungen erneut) in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers beraten lassen sollten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KSCam 17.02.2014 | 22:21
Im Grunde sind bislang EM Rente und AR für Schwerbehinderte bei gleichem Rentenbeginn auch gleich hoch. Nach neuem Recht könnte eine EM Rente mit knapp 61 eine Zurechnungszeit enthalten, eine Altersrente jedoch nicht. Letztlich liefern Probeberechnungen eine genauere Aussage. Aber Probeberechnungen nach neuem Recht gehen noch nicht. Was Sie uns mit Rentenerstantrag seit 2,5 Jahren sagen wollen, ist mir schleierhaft. Dauert das Verfahren wirklich schon so lange, oder läuft eventuell ein Widerspruchs- oder Klageverfahren? Wenn dem so ist kann hier keiner etwas zum Rentenbeginn sagen. Und Sie kämpfen dann wohl rückwirkend um eine Anerkennung als Rentner - wie soll dann das neue Recht ab Sommer anwendbar werden? Dass es nach dann 3 Jahren Verfahrensdauer plötzlich heißt, dass Sie ab 01.07.2014 erwerbsgemindert sind, ist eher unwahrscheinlich. Und im Falle einer EM Ablehnung, sind Sie nicht erwerbsgemindert, dann braucht man nicht fragen, welches Recht gilt. Bei der Altersrente gibt es keine Zurechnungszeit und auch keine Vergleichsberechnung der letzten 4 Jahre, so gesehen ist da die Frage nach dem neuen EM Recht nicht maßgebend. Fragen über Fragen, da sollten Sie sich eher persönlich beraten lassen, als die Hoffnung auf ein online Forum zu setzen. Und der Berater vor Ort wird zu den noch gar nicht beschlossenen Neuerungen nicht alluviel sagen können, dürfen und wollen.
F. Bulligkam 18.02.2014 | 12:16
Vielen Dank für die Antworten, eine Beratungsstelle der DRV werde ich auf jeden Fall aufsuchen. Freundliche Grüße Joachim
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026