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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente oder Schwerbehinderungsrente

von Cherie18.12.2019 | 09:37
102 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, seit August 2019 läuft der Antrag für Erwerbsminderungsrente für meinen 62 jährigen Mann.Wir warten auf eine Entscheidung ob sie genehmigt wird.Gleichzeitig haben wir einen Antrag für einen Schwerbehindertenausweis gestellt.Nun haben wir Antwort vom Sozialamt erhalten das mein Mann 60 % schwerbehindert ist, den Ausweis erhält und mit diesem können wir einen vorzeitigen Rentenbeginn anstreben. Wie sollen wir uns jetzt verhalten?Abwarten bis eine Entscheidung über die Erwerbsminderungsrente kommt oder gleich die Rente wegen Schwerbehinderung beantragen? Und müssen wir der Rentenstelle noch eine Kopie des Schwerbehindertenausweis zusenden? Bitte raten Sie uns.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Cherie,

wie von Galgenhumor beschrieben, sollten Sie eine Kopie des Schwerbehindertenausweises/-bescheides an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger senden und um Probeberechnungen der beiden Rentenarten bitten, um zu sehen, welche Rente den höheren Betrag ausweist.

Formlos können Sie auch direkt beantragen, dass bei einer möglichen Ablehnung des Antrages auf Erwerbsminderungsrente der bisherige Antrag als Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten soll.

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1 Antworten

Galgenhumoram 18.12.2019 | 09:49
Schicken Sie zunächst eine Kopie zum laufenden Verfahren und bitten darum, dass Ihnen Probeberechnungen für beide Rentenarten übersandt werden. So haben Sie zumindest schon einen finanziellen Eindruck beider Alternativen. Sie können auch zusätzlich einen Antrag auf Altersrente stellen (fristwahrend): entweder die EM-Rente wird gewährt (Frage ab Wann)und dann wird in die Altersrente umgewandelt oder EM-Rente wird abgelehnt und Altersrente kommt originär zum Tragen. Ich denke anhand der geschilderten Probeberechnung entsteht ein guter Eindruck, was auf sie zukommt. Sollte erst die eine und dann die andere gewährt werden, so wird die Altersrente nicht weniger als die EM-Rente.
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