Bei gleich hohen Renten besteht eine gesetzliche Regelung (§ 89 SGB VI) welche Rente bei vorliegenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gezahlt werden.
Bei Zusammentreffen einer Rente wegen Erwerbsminderung und der von Ihnen genannten Altersrente ist die Altersrente zu zahlen.
Sollte eine Rente jedoch höher ausfallen als die andere, ist die höhere Rente zu zahlen.