Erwerbsminderungsrente odet Altersrente

von
Marie 012

Hallo,
mein Mann würde ab 01.12.2012 Erwerbsminderungsrente zu stehen/ bekommen. Da er vor 01.01.1951 geboren ist, würde er auch eine Altersrente für schwerbebinderte Menschen bekommen (ist ab 01.12.2012 erfüllt). Nun sollen wir entscheiden welche Rente wir möchten. Wo gibt es da Unterschiede? Außerdem besteht noch Urlaubsanspruch aus dem Jahre 2012. Die Rentenhöhe wäre bei beiden Renten zur Zeit identisch.welche Rente sollen wir nehmen?
MfG
Marie

Experten-Antwort

Bei gleich hohen Renten besteht eine gesetzliche Regelung (§ 89 SGB VI) welche Rente bei vorliegenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen gezahlt werden.
Bei Zusammentreffen einer Rente wegen Erwerbsminderung und der von Ihnen genannten Altersrente ist die Altersrente zu zahlen.
Sollte eine Rente jedoch höher ausfallen als die andere, ist die höhere Rente zu zahlen.

von
Marie 012

Hallo,
laut Schreiben von der Rentenversicherung sollen wir uns entscheiden, welche Rente wir möchten. Weil sie beide gleich hoch sind fällt es uns schwer, welche wir nehmen sollen.
MfG
Marie

von
Schade

Dann würfeln Sie es doch aus!

So schwer ist es doch nicht sich bei 2 gleichen Alternativen für eine zu entscheiden.

von
oder so

wenn der Rentner noch 'riestern' will und/oder durch Minijob Zuschläge auf die kft. Rente möchte, dann nimmt man die EM-Rente.

Wenn beides keine Rolle spielt, dann nimmt man die Altersrente und hat seine Ruhe!

Erst sicher stellen: beginnen beide Renten mit dem gleichen Tag? (nicht dass noch ein Nachzahlung der EM ansteht, auf die evtl. ein Dritter Erstattung geltend macht!)

von
Entscheider

Ich würde mich für die Altersrente für schwerbebinderte Menschen entscheiden, denn hier fällt eine zeitliche Begrenzung weg, wie sie meist bei der EM-Rente besteht.
MfG

von
Marie 012

Hallo ,
In dem Schreiben steht Rehaantrag gilt als Rentenantrag. Rehaantrag wurde am 25.09.2012 gestellt. (Reha vom Anfang November- Ende November durchgeführt)Und weiter steht im Schreiben mit der Erwerbsminderungsrente durchgeführten Proberechnung wird die Altersrente ab 01.12.2012 in identischer Höhe zu der der Rente wegen Erwerbsminerdung zu leisten sein.Für die ganze Zeit(bis jetzt) ist Krankengeld gezahlt worden. Die Krankenkasse möchte dann wohl rückwirkend ihr Geld zurück haben (Erstattung).
MfG
Marie

von
DarkKnight RV

Hallo Marie 012,

was ist mit dem Urlaubsanspruch aus 2012. Gibt es da eine Einmalzahlung des Arbeitgebers??
Hat das beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn noch bestanden (auch wenn es ruhte)?
Die Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten sind unterscheidlich, so dass es in dem Monat, in dem die Urlaubsabgeltung gezahlt wird, zu Unterschieden kommen kann!!

von
Kim

Es geht vermutlich um die Verrechnung des Krankengeldes?

von
Marie 012

Hallo,
Urlaubsanspruch aus 2012 besteht noch und wird vom Arbeitgeber noch bezahlt.
Das Arbeitsverhältnis besteht noch.
MfG
Marie

Interessante Themen

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit absichern: Es geht auch günstiger

Eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) ist wichtig, aber oft teuer. Fünf Tipps, wie Sie die Kosten sinnvoll im Rahmen halten.

Altersvorsorge 

Versicherungen optimieren in 7 Schritten

Jeder Bürger hat im Durchschnitt sechs private Versicherungen. Doch oft sind die Verträge nicht mehr zeitgemäß.

Soziales 

Rentenfreibetrag bei Wohngeld oder Grundsicherung nutzen

Viele Menschen mit kleinen Renten haben Anspruch auf einen Freibetrag, ohne davon zu wissen. Was genau der Freibetrag bringt und wie Sie ihn nutzen.

Altersvorsorge 

Lebensversicherung: Was ist meine Police wert?

Wer seine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, erhält den Rückkaufswert ausgezahlt. Doch was ist der Rückkaufswert und wie kommt er zustande?

Altersvorsorge 

Berufsunfähigkeit: Mit Teilzeit im Nachteil?

Private BU-Versicherungen zahlen bei einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50 Prozent. Was heißt das für Teilzeitkräfte?