Erwerbsminderungsrente ohne besondere versicherungsrechtliche Voraussetzungen

von
FH

Lieber KSC,

auch ich bin mehrjähriger Berater. Wenn ich aber mal so polemisch und sarkastisch werde wie Sie, kann ich nur hoffen, dass mein Dienstherr mich nicht mehr auf die Menschheit loslässt. Nur weil Sie alt sind, glauben Sie die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben und kommen gar nicht auf die Idee mal falsch zu liegen.
Ich hoffe, dass keiner meiner Freunde und Bekannten mal das zweifelhafte Vergnügen haben von Ihnen beraten zu werden.

von
KSC

Sorry, da habe ich mich wohl von eindeutigen Gesetzeswortlaut leiten lassen.

Ich wäre bei dermaßen eindeutiger Gesetzesformulierung nie auf die Idee gekommen in der RAA nachzulesen. Aber wieder etwas gelernt und Entschuldigung wenn ich jemandem zu nahe getreten bin.

Insgesamt bin ich allerdings glücklich dass ich nicht der Einzige bin, an dem das vorbei gegengen ist.
Und wie Sand am Meer kommt so was ja auch nicht gerade vor.

von
Rentensputnik

Danke dem Experten. Ich hatte nicht bei § 43 sondern bei § 53 der RAA recherchiert. Man lernt eben nie aus! Der Fall ist mir aber persönlich noch nie in der Praxis untergekommen.

von
W*lfgang

Zitiert von: KSC
(...)
...und da bin ich genauso 'platt' ob dieser Rechtsauslegung und null Ahnung davon.

Und ja/Rentensputnik, ich habe da schon 2-3 praktische Fälle (der letzten Jahre) in Erinnerung, die ich mit wohlerklärenden Worten von der Nichtantragstellung/kein Anspruch aus der fehlenden fiktiven Wartezeiterfüllung überzeugt habe, obwohl die allgemeine Wartezeit erfüllt war ...wie peinlich ist das denn jetzt?!

@Azubi: Ihre Ausbildung ist sofort beendet, eine Planstelle in der Grundsatzabteilung Ihrer DRV wartet schon :-)

Gruß
w.
PS: Vielleicht kann Experte/in noch den Hinweis liefern, ab wann dieser Hinweis in der RAA/diese Rechtsauslegung Bestand hat?

von
Genervter

Zitiert von: W*lfgang

Und ja/Rentensputnik, ich habe da schon 2-3 praktische Fälle (der letzten Jahre) in Erinnerung, die ich mit wohlerklärenden Worten von der Nichtantragstellung/kein Anspruch aus der fehlenden fiktiven Wartezeiterfüllung überzeugt habe, obwohl die allgemeine Wartezeit erfüllt war ...wie peinlich ist das denn jetzt?!

Gruß
w.

Wer soll das glauben?

von
W*lfgang

Zitiert von: Genervter
Wer soll das glauben?
...es bleibt Ihnen überlassen, wie Sie die Ergebnisse _Ihrer_ Arbeit nachträglich bewerten.

Gruß
w.

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