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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Pflegegeld Minijob

von Christine O.27.07.2015 | 18:15
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6 Antworten

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Hallo, bevor ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stelle, würde ich gern wissen, ob das Pflegegeld, was ich für Pflege meiner behinderten Tochter beziehe berücksichtigt wird und könnte ich trotz der Pflege einen Minijob annehmen? Ist Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung für die Antragstellung? Und erlangt mein Arbeitgeber Kenntnis von der Antragstellung? Wie lange dauert so ein Antrag?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Das Pflegegeld, das Sie für Ihre Tochter erhalten, wird nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt. Sie können also daneben bis zu 450 Euro mtl. hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

2. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr mindestens sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Die Definition "Arbeitsunfähigkeit" ist ein Begriff der in der Krankenversicherung relevant ist. Sie können also jederzeit einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen.

3. Wie lange ein Antragsverfahren bzgl. der Feststellung der Erwerbsunfähigkeit dauert, ist abhängig davon, welche Ermittlungen einzuleiten sind (Gutachten, Befundberichte).

4. Ihr Arbeitgeber erlangt von der Antragstellung keine Kenntnis. Sind jedoch weitere Ermittlungen bzgl. Ihres Arbeitsverhältnisses erforderlich, erfährt der Arbeitgeber hierdruch, dass ein Verfahren anhängig ist.

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5 Antworten

W*lfgangam 27.07.2015 | 18:41
Hallo Chrstine O. > ob das Pflegegeld, was ich für Pflege meiner behinderten Tochter beziehe berücksichtigt wird Nein, ist kein anrechenbares Einkommen/Hinzuverdienst für irgendeine Rentenart. > und könnte ich trotz der Pflege einen Minijob annehmen? Ja. Hat weder für die Pflegetätigkeit, noch auf die Rente Auswirkungen/zulässiger Hinzuverdienst. > Ist Arbeitsunfähigkeit Voraussetzung für die Antragstellung? Nein. Manche meinen ja, 'viele' Krankschreibungen helfen bei einem EM-Antrag - hier kommt es nur auf die Tagesform/das _aktuelle_/eingeschränkte Leistungsvermögen an, nicht ob Sie 300 AU-Bescheinigungen wg. Darmwinden vorweisen können. Facharztgutachten/Klinikberichte können da viel hilfreicher sein. > Und erlangt mein Arbeitgeber Kenntnis von der Antragstellung? Oft ja, da ggf. der zeitliche und sonstige Umfang/die besonderen Arbeitsbedingungen des Arbeitsverhältnisses hinterfragt werden und ggf. Hinzuverdienste bei rückwirkender Rentenbewilligung zu berücksichtigen sind. > Wie lange dauert so ein Antrag? Im Idealfall 4 Wochen - dann liegen Sie aber auch schon (med. gesehen) in den letzten Zuckungen ;-) Unter 3 Monaten eher ausgeschlossen, 6 - 9 Monate durchaus üblich. Gruß w.
KSCam 27.07.2015 | 18:28
Das Pflegegeld wird nicht berücksichtigt. Ein EM Rentner darf einen Minijob machen, auch dann wenn er noch jemanden pflegt. (Ob jemand, der einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegt und noch Kraft und Energie für einen Minijob hat, aber (voll) erwerbsgemindert ist, ist eine andere Sache, die aber nicht im Forum sondern vom ärztlichen Dienst beurteilt wird.) Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind unterschiedliche Begriffe und Arbeitsunfähigkeit ist nicht Voraussetzung für eine EM Rente. Von der Antragsstellung erfährt ein Arbeitgeber zunächst mal nichts, es kann natürlich sein, dass er wegen irgendwelcher Erhaebungen angeschrieben wird und so drauf kommt, dass sein MA einen Rentenantrag gestellt hat.
HotRodam 27.07.2015 | 19:30
EM-Rente und Hinzuverdienst führen regelmäßig zum Rentenentzug ! Die sogenannten Hinzuverdienstgrenzen dienen nur als Köder. Der Wolfgang ist übrigens abhängiger DRV-Mitarbeiter. Also sind seine Tipps mit VORSICHT zu genießen !
W*lfgangam 27.07.2015 | 19:57
...was Sie nicht alles wissen? - für Wolfgang mag das gelten ;-) Na, Integrationstest schon bestanden? offensichtlich nicht (empfehle Ihnen die 2. Stufe offensiv in Angriff zu nehmen, sonst würden Sie Personen inzwischen unterscheiden können :-)) Gruß w. Ach: > EM-Rente und Hinzuverdienst führen regelmäßig zum Rentenentzug ! Würden Sie das noch belegen können? – bitte, nur so einen Hauch von Ansatz von Rechtsanwendung ...nein, nicht Sie müssen sich nach hinten rechts abwenden ;-)
Christine O.am 27.07.2015 | 20:00
Danke für eure schnellen Antworten
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