Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Erwerbsminderungsrente + Reha

von MiRo26.11.2007 | 07:27
1115 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Meine Freundin, 33 Jahre, befindet sich zur Zeit aufgrund eines Bandscheibenvorfalls in der Reha. Sie ist gelernte Krankenschwester und war zuletzt in der Altenpflege tätig. Der zuständige Arzt in der Reha hat nun gesagt, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben darf und auch keine anderen rückenbelastende Tätigkeit machen darf. Welche Möglichkeiten stehen meiner Freundin nun offen? Wie würde eine evtl. Umschulung laufen, welche Berufsmöglichkeiten hat sie, zumal sie sich ja finanziell nicht schlechter stellen möchte als bisher.

1 Antworten

Nixam 26.11.2007 | 07:37
Die Rehabilitationsklinik erstellt einen ausführlichen Entlassungsbericht nach Abschluss der Reha. Dieser wird dem RV-Träger übersandt. Nach Vorliegen dieses Berichts prüft der RV-Träger, ob Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind. Ist das wie bei Ihrer Freundin der Fall, wird Ihre Freundin vom zuständigen Fachberater für Rehabilitation zu einem Beratungsgespräch bezüglich der Durchführung von Leistungen zur Rehabilitation ein. Hier wird alles weitere mit Ihrer Freundin erläutert. Hier wird in dem persönlichen Gespräch mit Ihrer Frau erläutert, welchen Beruswunsch Sie hat(z.B. Umschulung zur Bürokauffrau etc). Es wird auch geprüft, ob im Krankenhaus auch leichtere Tätigkeiten möglich sind. Es gibt ja auch Krankenschwestern, welche morgens und abends kommen und in der Stationsküche das Essen für die Patienten fertigmachen und verteilen etc. Da fallen z.B. keine grossen Hebetätigkeiten an. Auf Wunsch spricht der Fachberater mit dem Arbeitgeber (Arbeitsplatzumbesetzung möglich?). Entscheidet sie sich für eine Umschulung zu einem ganz anderen Beruf, ist eben eine Umschulung fällig. Diese dauert in der Regel 2 Jahre(24 Monate). In dieser Zeit besteht Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses beträgt 68% bei "ohne Kinder" oder 75% bei "mit Kindern unter 18 Jahren" vom letzten Nettoentgelt, welches Ihre Freundin unmittelbar vor Leistungsbeginn(vor Umschulung) verdient hat. Beispiel: EUR 1.000,-- Nettoentgelt monatlich = EUR 680,-- Übergangsgeld bei keine Kinder unter 18 Jahren = EUR 750,-- Übergangsgeld,wenn Kinder unter 18 Jahren vorhanden sind. Zusätzlich werden die vollen Fahrkosten erstattet bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder bei PKW-Nutzung: 1. bis 10. Kilometer = EUR 0,36 plus Ab 11. Kilometer = EUR 0,40 multipliziert mal 1 Strecke. Auf An- und Abreise fällt jeweils die Hälfte des Betrages ein. Es wird also nur eine Strecke nach der o.g. Berechnung erstattet. Dazu wird auch ein Verpflegungkostenzuschuss gezahlt in Höhe von monatlich EUR 70,30 bzw. EUR 3,80/Tag bei angebrochenen Monaten(einzelne Tage am Anfang/Ende der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben) Desweiteren werden in der Regel volle Kosten erstattet für Hilfsmittel(Bücher etc.) Ich habe in Ihrem Beitrag nicht erkannt, was Ihr Beitrag mit Erwerbsminderungsrente zu tun hat. Sollte jedoch eine solche bezogen werden, so wird diese auf das Übergangsgeld angerechnet. Dafür müssen Sie Ihre Frage konkreter stellen. Wenn Sie gemeint haben sollten, ob nun eine Erwerbsminderungsrente gezahlt werden soll, dann kann ich Ihnen dazu sagen: Das ist eher unwahrscheinlich. Dafür ist Ihre Freundin noch zu jung und auf andere Berufe verweisbar. Vorher werden eben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben geprüft, da Ihre Freundin zu jung für eine sofortige Erwerbsminderungsrentengewährung ist. Hoffe, Ihnen hiermit jedoch soweit geholfen zu haben. Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026