Zitiert von: ottonormalVerbraucher
Andererseits könnten Pflichtbeiträge die parallel laufende Anrechnungszeit/Rentenbezug im Hinblick auf spätere Bewertungen auch 'kaputt' machen. Wie meinen sie das?
ottonormalVerbraucher,
aktuelles Beispiel (nicht ganz passend): das 2. Jahr Pflichtbeitragszeit für Kindererziehung (KEZ) bei Geb. vor 1992 fällt komplett in einen Zeitraum der Anrechnungszeit (AZ) wg. Arbeitslosigkeit. Der Gesamtleistungswert der AZ ist größer ein EP, kein weitere Zuwachs aus KEZ. Ist er/der Gesamtleistungswert kleiner, gibt es immerhin noch einen Minischluck aus der vollen EP-Pulle der KEZ.
Ein Szenario, wo sämtliche AZ (hier Rentenbezugszeit) gegenüber Pflichtbeiträgen (und seien es nur die lausigen aus dem Mini-Job) komplett aus der Bewertung rausfallen ...ich _könnte_ mir da noch viel für die Zukunft vorstellen ;-)
Solange die alten EP aber besitzgeschützt bleiben, wäre das egal - auch da könnte ich mir... 'Rentenkürzungen' im Rahmen der Modifikation der Berechnungen gab es ja schon genug 8-)
Gruß
w.