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Erwerbsminderungsrente - Rentnenantrag nach Reha

von mariatta02.03.2009 | 20:14
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Nach einer Reha im vergangenen Jahr wurde ich arbeitsunfähig entlassen und beziehe Krankengeld. Die Rentenversicherung hat mich aufgefordert, einen Rentenantrag zu stellen. Ich habe jedoch ein Gestaltungsrecht, da ich weder von der Krankenkasse noch von der Agentur für Arbeit aufgefordert worden bin, den Rentenantrag zu stellen. In der Reha wurde festgestellt, dass ich noch 3 - -6 Std. erwerbsfähig bin, und so würde mir die Erwerbsminderungsrente evtl. zugesprochen. Ich bin Ende letzten Jahres 60 geworden und der Rentenabzug wäre 10,8 % . MEINE FRAGE: MUSS ich den Rentenantrag stellen? Ich habe noch Anspruch auf ca. 1 Jahr ALG1. Wenn es geht und ich mich besser fühle, möchte ich meine Arbeitskraft noch zur Verfügung stellen, und so vor allem auch den Rentenabzug reduzieren. Und, angenommen, ich stelle den Rentenantrag und bekomme einen positiven Bescheid, kann mich die Arbeitsagentur dann verpflichten, die Rente anzunehmen, auch wenn ich sage ich möchte jetzt noch nicht?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Soweit eine Aufforderung zur Reha-Antragstellung nicht vorliegt, sind Sie nicht gezwungen, den Formblattantrag zu stellen. Allerdings hat die Agentur für Arbeit die Möglichkeit, die Aufforderung nachzuschieben. Damit wären Sie in Ihrem Dispositionsrecht wieder eingeschränkt. Die Folge wäre, dass die Agentur mit der Leistungseinstellung droht, wenn Sie den Antrag nicht stellen.

3 Antworten

-_-am 02.03.2009 | 20:41
Sie können, so Ihr Dispositionsrecht tatsächlich nicht durch eine Aufforderung eines Leistungsträgers zur Reha-Antragstellung eingeschränkt worden ist, gegenüber dem Rentenversicherungsträger erklären, dass der Reha-Antrag nicht als Rentenantrag gelten soll. Wenn Sie das bald tun, haben Sie noch eine Chance. Anderenfalls kann es Ihnen passieren, dass ein Leistungsträger die Aufforderung nachschiebt und so Ihr Dispositionsrecht noch nachträglich einschränkt. Allerdings kann ein Leistungsträger Sie auch später noch zur (erneuten) Reha-Antragstellung fristsetzend auffordern. Das ALG noch bis zur Anspruchserschöpfung zu beziehen, ist selbstverständlich möglich, jedoch siehe vorherigen Absatz (§ 125 SGB 3). http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__125.html Den Rentenantrag erst zu stellen, dann aber evtl. die Rente nicht zu wollen, ist mir nicht erklärlich. Das sollten Sie sich vor der Antragstellung überlegen. Wenn die volle Erwerbsminderung erst festgestellt ist und Krankenkasse oder Agentur für Arbeit erhalten davon Kenntnis, bekommen Sie von dort keinen Cent mehr.
Corlettoam 03.03.2009 | 06:39
Es ist wichtig zu wissen - wie von -.- schon angesprochen , das zum Beispiel die Krankenkasse auch nachträglich -rückwirkend - ihr Dispositionsrecht noch einschränken kann , um kurzfristig aus der Krankengeldzahlung zu kommen. Und natürlicn MÜSSEN Sie die Rente nicht annehmen. Dazu wird nun wirklich niemand gezwungen. Aber eventuell um den Preis, das andere Leistungsträger dann eben nicht zahlen. Wenn Sie übrigens " nur " für 3 bis 6 Stunden als erwerbsgemindert in der Reha eingestuft werden, dürfte ihnen auch nur eine teilweise ( also halbe ) EM-Rente zuerkannt werden und keine volle. Letzlich entschliesst sich mir auch nicht, warum Sie dann überhaupt eine med. Reha beantragt haben. Sie mussten doch zumindest damit rechnen , das da das Ergebnis einer Erwerbsminderung bei rauskommen könnte und das dies dann entsprechende Folgen ( wie eine EM-Rente ) haben würde..... ALG I zahlt die Agentur für Arbeit nur, wenn Sie sich arbeitsfähig melden und nicht mehr krank geschrieben sind. Wenn die Agentur für Arbeit von der festgestellten Erwerbsminderung erfährt, könnte es Probleme wegen der ALG I Zahlung geben , da Sie dann dann der Arbeitsvermittlung zumindest nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung ständen.
Rosannaam 03.03.2009 | 10:34
Hallo Corletto, ich schließe mich Ihrem Beitrag an. Nur mit einem Satz bin ich nicht ganz einverstanden (wird gerne vergessen): "Wenn Sie übrigens " nur " für 3 bis 6 Stunden als erwerbsgemindert in der Reha eingestuft werden, dürfte ihnen auch nur eine teilweise ( also halbe ) EM-Rente zuerkannt werden und keine volle." Wenn das Leistungsvermögen mit 3 - unter 6 Stunden eingestuft wurde UND kein Beschäftigungsverhältnis besteht (oder nur eine Teilzeitbeschäftigung unter 3 Stunden tgl.), gibt es die sog. Arbeitsmarktrente > VOLLE EM-Rente auf Zeit. @ mariatta Weshalb sprechen Sie von "evtl. EM-Rente"? Sie schrieben doch, dass der RV-Träger Sie zur Rentenantragstellung aufgefordert hat. In diesem Schreiben müßte doch stehen, WELCHEN Rentenanspruch Sie haben. MfG Rosanna.
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