Hallo matlab,
eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht automatisch geleistet - sie muss (rechtzeitig) beantragt werden.
Versichertenrenten (hierzu zählt auch eine Erwerbsminderungsrente) beginnen regelmäßig von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, soweit die Rente rechtzeitig (spätestens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen) beantragt wird. Wird der Rentenantrag nach Ablauf von drei Monaten, und somit verspätet gestellt, beginnt die Rente frühestens mit dem Antragsmonat.
Mit anderen Worten: Eine rückwirkende Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente für Ihren Vater ist schon deshalb nicht möglich, weil kein „rechtzeitiger“ Antrag vorliegt. Dieser Antrag kann auch nicht nachgeholt werden.