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Erwerbsminderungsrente Rückzahlung der Bezüge (Arbeitgeber)

von gaby30.07.2012 | 20:18
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3 Antworten

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wegen meiner Krebskrankheit erhalte ich seit November 2010 eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung. Die befristete Rente enden im Okt. 2013 Ich bin noch in ungekündigter Anstellung bei meinem Arbeitgeber. Dieser fordert nun von mir eine Rückzahlung folgender Bezüge: Kontoführungsgebühr, Urlaubsabgeltung, Einmalzahlung Tarif, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld für die Zeit Nov. 2010 bis heute Meine Fage: ist dies rechtens oder gibt es hier Rechtsbeihilfe? mfg Gaby

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Leider kann ich Ihnen in diesem Forum keine Auskunft geben, da es sich um eine Frage aus dem Bereich des Arbeitsrechts handelt. Aber vielleicht haben andere Forumteilnehmer/-leser ähnliche Erfahrungen wie Sie gemacht?

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2 Antworten

Jimmyam 30.07.2012 | 21:57
Leider werden Sie von der/dem Expertin/Experten keine Antwort erhalten, da es sich bei Ihrer Frage um eine arbeitsrechtliche Angelegenheit handelt und nicht um eine Frage aus dem Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. der privaten Altersvorsorge. Am besten sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt/Fachbereich Arbeitsrecht beraten lassen.
Klaus-Peteram 31.07.2012 | 09:30
Wie schon gesagt wurde handelt es sich hierbei um eine arbeitsrechtliche Frage die hier nicht beantwortet werden kann , weil sie auch einfach viel zu komplex ist. Außerdem kann man dazu sicher auch keine pauschalen Aussagen treffen , sondern man muesste dann ihren speziellen Einzefall genau beleuchten. Das Sie derzeit EM-Rente bekommen hat mit dem Thema auch gar nichts zu tun. Eher. das Sie arbeitsunfähig erkrankt sind und damit ihre vertragliche dem AG geschuldete Arbeitskraft derzeit und bis auf weiteres nicht zur Verfügung stellen können. Entscheidend ist , ob in ihrem persönlichem Arbeitsvertrag und/oder dem Tarifvertrag ihres Arbeitgebers entsprechende Regelungen für diesen Fall vorgesehen sind oder nicht. Auch muss man prüfen ob Urlaubs - und Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung ihres AG ist oder ob diese Zahlungen eben auch im Arbeits-/Tarifvertrag gleich so vereinbart wurde. Wenn also eine entsprechende Vereinbarung vorliegt gibt es dazu folgende Regelung und eine Kürzung / Rückzahlung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes wäre durchaus rechtens: " § 4a Kürzung von Sondervergütungen Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten. " Urlaubsabgeltung - also Auszahlung des Resturlaubes hätte von ihrem Arbeitgeber gar nicht erfolkgen dürfen. Das ist nur dann vorgesehen wenn das Arbeitsverhältnis gekündigt also beendet wird und nicht vorher ! Insofern ist aus meiner Sicht dann auch diese Rückforderung soweit korrekt. Sie sollten in dem Fall aber auf jeden Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Raste ziehen. Es geht ja bestimmt auch um eine höhere Summe. Der Anwalt könnte Sie dann auch gleich gegenüber ihrem AG rechtlich vertreten und diese Forderungen u.U. dann abwenden.
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