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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente selber beenden. Änderung

von Phillip15.02.2020 | 10:50
1419 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich habe eine volle Erwerbsminderung erhalten. Mir geht es wirklich nicht gut. Zwischenzeitlich habe ich alles versucht, um meine Nerven nach Mobbing in der Arbeit, Arbeitsplatzverlust, Zukunftsängsten und Gesundheitsproblemen zu verbessern. Ich habe vieles gemacht. Nun würde ich gerne versuchen eine neue Ausbildung zu beginnen. Dies in einem eher ruhigeren Job, wo auch mein Arbeitsplatz sicher wäre und ohne Provision. Ich bin hin und her gerissen, ob ich das schaffe. Mein Bestreben ist natürlich dem Staat nicht auf der Tasche zu liegen und selbst für meine Familie zu sorgen. Ich frage mich jetzt, in wieweit ich die Erwerbsminderungsrente während der bewilligten Zeit ca. bei der Hälfte, wenn ich es mir zutraue, selbst beenden kann, aber der neue Arbeitgeber nie was davon mitbekommt oder mitbekommmen darf. Denn dann wäre die Ausbildung weg. Ich möchte mit Beginn der Ausbildung die Erwerbsmindeungsrente sozusagen zurückgeben. Neuanfang. Geht das?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.02.2020 | 09:15

Hallo Philip,

bitte besprechen diesen komplexen Sachverhalt mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dieser kann Ihren konkreten Einzelfall individuell beurteilen, was wir hier im Forum im Detail nicht einschätzen können.

16 Antworten

Antwortam 15.02.2020 | 13:04
Ihre Erwerbsminderungsrente beendet sich dadurch, dass Sie wieder arbeiten gehen und die Rentenversicherung dadurch automatisch Kenntnis erhält. Nach einigem Schreibkram (Prüfung der weiteren Rentenberechtigung) wird die Rente nicht weiter oder nur teilweise ausgezahlt. Ihr Arbeitgeber bekommt davon nichts mit, es sei den, die DRV möchte Ihren Hinzuverdienst prüfen und schickt Ihnen den Vordruck zum Hinzuverdienst. Diesen lassen Sie nicht vom Arbeitgeber ausfüllen und die Rente wird wegen fehlender Mitwirkung eingestellt. (§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung)
Maxaxam 15.02.2020 | 13:37
Was schreiben Sie dann in Ihren Lebenslauf? Den müssen Sie ja wohl vorlegen....bzw. Sie werden danach gefragt! Wenn Sie jetzt schon schreiben dann ist der Job weg----bewegen Sie sich ja auf dünnem Eis! Bekommen Sie eine befristete oder unbefristete Rent? Nur so Gedanken am Rande! Alles Gute Max
Maxaxam 15.02.2020 | 13:40
Sorry befristet haben Sie ja geschrieben in sofern können Sie ja dazu stehen....wenn der Arbeitgeber damit ein Problem hat.....was machen Sie eigentlich wenn Sie während der Ausbildung wieder die selben Probleme bekommen ....die zur Rente führten?
Phillipam 15.02.2020 | 16:55
@ 1.Antwort!!! Sehr geehrte Dame, Sehr geehrter Herr, erstmal vielen Dank für Ihre kompetente Antwort. Ist es 100% sicher, dass der Arbeitgeber meine Diagnosen und die Tatsache NICHT erfährt? Wo kann man sich diesbezüglich/neuen Fragen als Laie einlesen oder nachlesen? Frage zu Ihrem ersten Satz: Bekommt die DRV das mit, weil Rentenbeiträge bezahlt werden oder warum? Frage zur nächsten Antwort: Prüfung der weiteren Rentenberechtigung: Was wird da abgefragt? Frage zum letzten Absatz: Wenn ich die neue Ausbildung anfange und diese Vollzeit ist und ich dieses so anmelde, prüft doch die DRV nicht mehr oder? Denn dann würde der neue Arbeitgeber davon Wind bekommen und wenn das passiert, ist nicht nur das Vertrauen weg, sondern auch der JOB. Und das würde mich mit Sicherheit wieder da hinbringen, wo ich war oder sogar noch schlimmer. Ich bedanke mich für die tollen Tipps. Ich hatte schon vor diesem Portal Respekt und Angst. Man weiß ja nie wie andere Menschen das auffassen. Schönes Wochenende Ihnen
Siehe hieram 15.02.2020 | 17:35
Zitat von Phillip anzeigen
Bitte bedenken Sie, dass unter diesen Voraussetzungen doch eher erst gar kein Vertrauen entstehen kann. Sie müssen zwar dem Arbeitgeber nichts über Ihre Diagnosen erzählen, aber wie schon erwähnt, ist ja auch etwas im Lebenslauf zu "erklären". Vielmehr sollten Sie aber, gerade nach Ihren Erfahrungen, überlegen, ob Sie mit einem "Konstrukt" sich nicht selbst überfordern, da Sie ja ständig in der Angst wären, dass doch noch irgendwie, irgendwas rauskommt. Es wäre doch in Ihrem Fall sicher besser, bei Ihrer zuständigen DRV vor Ort sich beraten zu lassen, ob und unter welchen Umständen Sie sogar unterstützt werden könnten von der DRV (Stichwort LTA - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben). Und auch für den potentiellen Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb könnte dies interessant sein, da auch für ihn unterstützende Maßnahmen evtl. möglich wären. Also "offen" damit umzugehen, vor allem auch erst einmal gegenüber der DRV, bringt Sie sich weiter voran, als ein eigenmächtiges "ich melde das dann eben nicht, die werden es schon mitbekommen. Ein "Neuanfang" kann nur funktionieren, wenn man zumindest vor sich selbst ehrlich ist und anerkennt, dass der Grund für die (derzeitige) Erwerbsminderung kein persönliches Manko sondern eine Krankheit ist. Evtl. kann Sie hierbei noch eine weitere ambulante psychologische Betreuung stärken. Ich wünsche Ihnen Kraft und alles Gute!
Phillipam 16.02.2020 | 11:22
Hallo @von Siehe hier Das mit dem Lebenslauf ist kein Problem. Da steht, dass ich ohne Arbeit bin. Und trotzdem könnte ich die Ausbildung anfagen. Trotz meines fortgeschrittenen Alters. Und es ist eine Arbeit wo Druck, Provision, Konkurenzdenken und Neid nicht entstehen kann. Alaso was Neues ohne Gefahr. Aber ob jemand ohne Arbeit ist oder krank angibt, ist in der Wirklichkeit leider schon ein Unterschied. Wegen meiner Angst versuche ich ja hier herauszufinden, wenn ich eine neue Arbeit anfange und die DRV selbstverständlich darüber informiere, inwieweit der neue Arbeitgeber von meiner jetzigen Situation erfährt. Und wenn man heutzutage offen mit seinem Problem umgeht, hat man schon in der Realität verloren. Sorry, aber diese Erfahrung habe ich ständig. Und ich kann es mir nicht leisten wegen der falschen Denkweise anderer ins Abseits zu geraten. Das war in der Vergangenheit schon so. Gegenüber der DRV bin ich immer offen und ehrlich. Aber das war ja nie das Thema. Sondern immer nur der neue Arbeitgeber. Selbstverständlich frage ich mich auch, wie es wird, wenn ich die neue Ausbildung anfage und es mir dann wieder schlechter geht. Aber das kann ich nur erfahren, wenn ich es mache. Das kann ja kein anderer wissen. Was danach passiert, falls ich wieder einen Rückfall habe, weiss ich ja auch nicht. Vielen Dank
Carlo K.am 16.02.2020 | 15:55
Zitat von Phillip anzeigen
Hallo Philipp, wenn ich Sie richtig verstanden habe, beziehen Sie momentan eine befristete Erwerbsminderungsrente aufgrund (somatischer, nicht psychischer?) Erkrankung. Sie sind Familienvater, also nicht mehr allzu jung? Ich kann natürlich verstehen, dass die Situation alles andere als befriedigend für Sie ist. Allerdings gehe ich auch davon aus, dass Sie Ihre EM-Rente nicht wegen "nichts" erhalten haben. Deshalb kann ich es ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, dass Sie nicht abwarten wollen, bis Sie evtl. wieder gesundet sind, sondern jetzt eine Ausbildung beginnen wollen... Sie loben diese Ausbildung "in den Himmel", aber Ihr pot. Ausbildungsbetrieb darf keinesfalls von Ihrer EM-Rente erfahren?!? Kommt Ihnen das nicht selbst äußerst seltsam vor? Sind Ihre Vorstellungen bzw. Erwartungen nicht etwas naiv? Wenn es ganz Dicke kommt, dann können Sie krankheitsbedingt Ihre Ausbildung nicht weiterführen/beenden, und Ihre EM-Rente ist auch "weg" - und dann? An Ihrer Stelle würde ich zunächst versuchen, evtl. einen Minijob (der sich nicht rentenschädlich auswirkt) in diesem "tollen" Berufsfeld auszuüben, dann werden Sie schnell feststellen, ob Sie den Anforderungen gewachsen sind oder nicht. Meine persönliche Meinung, alles Gute für Sie - LG Carlo K.
Kaiseram 16.02.2020 | 19:36
Immer daran denken. „Lügen haben kurze Beine“.
Franzam 16.02.2020 | 22:17
Der Arbeitgeber erfährt das sowieso. Denn aufgrund Ihrer vollen Erwerbsminderung sind Sie nicht beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung. Das Lohnbüro Ihres Lehrherrn wird das ganz schnell herausfinden und dann ist das Vertrauen weg. Und welcher Arbeitgeber oder Lehrherr wird einen Arbeitnehmer oder Lerner beschäftigen wollen, zu dem er kein Vertrauen haben kann? Überlegen Sie sich das ganze noch einmal sehr genau und in Ruhe.
Phillipam 16.02.2020 | 23:12
Zitat von Carlo K. anzeigen
...Und trotzdem könnte ich die Ausbildung anfagen. Trotz meines fortgeschrittenen Alters. Und es ist eine Arbeit wo Druck, Provision, Konkurenzdenken und Neid nicht entstehen kann. Alaso was Neues ohne Gefahr. Gegenüber der DRV bin ich immer offen und ehrlich. Aber das war ja nie das Thema. Sondern immer nur der neue Arbeitgeber. Selbstverständlich frage ich mich auch, wie es wird, wenn ich die neue Ausbildung anfage und es mir dann wieder schlechter geht......
Hallo Philipp, wenn ich Sie richtig verstanden habe, beziehen Sie momentan eine befristete Erwerbsminderungsrente aufgrund (somatischer, nicht psychischer?) Erkrankung. Sie sind Familienvater, also nicht mehr allzu jung? Ich kann natürlich verstehen, dass die Situation alles andere als befriedigend für Sie ist. Allerdings gehe ich auch davon aus, dass Sie Ihre EM-Rente nicht wegen "nichts" erhalten haben. Deshalb kann ich es ehrlich gesagt nicht nachvollziehen, dass Sie nicht abwarten wollen, bis Sie evtl. wieder gesundet sind, sondern jetzt eine Ausbildung beginnen wollen... Sie loben diese Ausbildung "in den Himmel", aber Ihr pot. Ausbildungsbetrieb darf keinesfalls von Ihrer EM-Rente erfahren?!? Kommt Ihnen das nicht selbst äußerst seltsam vor? Sind Ihre Vorstellungen bzw. Erwartungen nicht etwas naiv? Wenn es ganz Dicke kommt, dann können Sie krankheitsbedingt Ihre Ausbildung nicht weiterführen/beenden, und Ihre EM-Rente ist auch "weg" - und dann? An Ihrer Stelle würde ich zunächst versuchen, evtl. einen Minijob (der sich nicht rentenschädlich auswirkt) in diesem "tollen" Berufsfeld auszuüben, dann werden Sie schnell feststellen, ob Sie den Anforderungen gewachsen sind oder nicht. Meine persönliche Meinung, alles Gute für Sie - LG Carlo K.
Hallo Carlo, ich habe vor meiner Krankheit auch schon lange eine Arbeit gesucht aber keiner wollte mich einstellen. Nur BILLIG und JUNG. Nun könnte ich eine Ausbildung anfangen und das ist mit einem sicheren Arbeitsplatz verbunden. Natürlich wartet der Ausbildungsbetrieb nicht ewig auf mich. Vielleicht versteht man jetzt meine Situation und den Druck.
Antwortam 17.02.2020 | 08:36
Zitat von Phillip anzeigen
Ja, das ist sicher. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht, also wird keiner den Arbeitgeber anschreiben und Ihre Diagnosen nennen. Ja genau so. An den abgeführten Rentenbeiträgen erkennt die DRV die Höhe Ihres Zuverdienstes. aktueller Gesundheitszustand und Diagnosen, letzte ambulante oder stationäre Behandlungen, etc. Da jede, egal welche, Arbeitsaufnahme der DRV mitgeteilt werden soll, prüft die DRV schon nach, ob Sie mehr als von 0 bis unter 3 Stunden bei der vollen EMR arbeiten. Unabhängig davon, dass Ehrlichkeit immer besser ist: der AG bekommt ohne Ihre Information keine Kenntnis von der EMR. Sollten Sie aber aufgrund einer Überlastung ständig ausfallen, dann wirft es schon ein schlechtes Licht auf Sie, da der AG nicht weiß, warum es so ist wie es ist. Den Ausführungen anderer Mitschreiber kann ich nur folgen und würde die Rente nicht einfach "wegwerfen", ohne zu wissen, wie belastbar Sie sind. Ich habe vor Jahren das Gleiche gemacht und bin nach 3 Monaten zusammengebrochen. Zum Glück wurde mir im schnellen Verfahren dann die teilweise und danach wieder die volle EMR bewilligt.
Antwortam 17.02.2020 | 09:00
Zitat von Phillip anzeigen
Phillip schrieb

Ist es 100% sicher, dass der Arbeitgeber meine Diagnosen und die Tatsache NICHT erfährt?

Wo kann man sich diesbezüglich/neuen Fragen als Laie einlesen oder nachlesen?[/quote]

Ja, das ist sicher. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht, also wird keiner den Arbeitgeber anschreiben und Ihre Diagnosen nennen.

Ja genau so. An den abgeführten Rentenbeiträgen erkennt die DRV die Höhe Ihres Zuverdienstes.

aktueller Gesundheitszustand und Diagnosen, letzte ambulante oder stationäre Behandlungen, etc.

Da jede, egal welche, Arbeitsaufnahme der DRV mitgeteilt werden soll, prüft die DRV schon nach, ob Sie mehr als von 0 bis unter 3 Stunden bei der vollen EMR arbeiten.

Unabhängig davon, dass Ehrlichkeit immer besser ist: der AG bekommt ohne Ihre Information keine Kenntnis von der EMR. Sollten Sie aber aufgrund einer Überlastung ständig ausfallen, dann wirft es schon ein schlechtes Licht auf Sie, da der AG nicht weiß, warum es so ist wie es ist.

Den Ausführungen anderer Mitschreiber kann ich nur folgen und würde die Rente nicht einfach "wegwerfen", ohne zu wissen, wie belastbar Sie sind. Ich habe vor Jahren das Gleiche gemacht und bin nach 3 Monaten zusammengebrochen. Zum Glück wurde mir im schnellen Verfahren dann die teilweise und danach wieder die volle EMR bewilligt.

[/quote]

@Antwort

Vielen Dank für deine Mühe.

Letzte Frage.

Wenn ich zum Beispiel am 01.08. die Ausbildung anfangen würde. Vorher würde ich 01.07. der DRV und dem AA mitteilen das ich mich Gesund fühle und der neue AG mich 01.08 anmeldet bekommt er keine Rückmeldung das ich EM erhalten habe?

Fragt die DRV nur bei mir nach wieviel ich arbeite ode auch bei meinem neuen AG?

Will die DRV dann auch meinen Arebeitsvertrag sehen?

Lieben Dank und Danke Euch Allen für Eure HILFE

Der AG bekommt keine Meldung von der DRV. Die DRV will keinen Arbeitsvertrag sehen und fragt auch nichts beim AG direkt an.
Phillipam 17.02.2020 | 08:51
Zitat von Antwort anzeigen
Ist es 100% sicher, dass der Arbeitgeber meine Diagnosen und die Tatsache NICHT erfährt? Wo kann man sich diesbezüglich/neuen Fragen als Laie einlesen oder nachlesen?
Ja, das ist sicher. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht, also wird keiner den Arbeitgeber anschreiben und Ihre Diagnosen nennen. Ja genau so. An den abgeführten Rentenbeiträgen erkennt die DRV die Höhe Ihres Zuverdienstes. aktueller Gesundheitszustand und Diagnosen, letzte ambulante oder stationäre Behandlungen, etc. Da jede, egal welche, Arbeitsaufnahme der DRV mitgeteilt werden soll, prüft die DRV schon nach, ob Sie mehr als von 0 bis unter 3 Stunden bei der vollen EMR arbeiten. Unabhängig davon, dass Ehrlichkeit immer besser ist: der AG bekommt ohne Ihre Information keine Kenntnis von der EMR. Sollten Sie aber aufgrund einer Überlastung ständig ausfallen, dann wirft es schon ein schlechtes Licht auf Sie, da der AG nicht weiß, warum es so ist wie es ist. Den Ausführungen anderer Mitschreiber kann ich nur folgen und würde die Rente nicht einfach "wegwerfen", ohne zu wissen, wie belastbar Sie sind. Ich habe vor Jahren das Gleiche gemacht und bin nach 3 Monaten zusammengebrochen. Zum Glück wurde mir im schnellen Verfahren dann die teilweise und danach wieder die volle EMR bewilligt.
@Antwort Vielen Dank für deine Mühe. Letzte Frage. Wenn ich zum Beispiel am 01.08. die Ausbildung anfangen würde. Vorher würde ich 01.07. der DRV und dem AA mitteilen das ich mich Gesund fühle und der neue AG mich 01.08 anmeldet bekommt er keine Rückmeldung das ich EM erhalten habe? Fragt die DRV nur bei mir nach wieviel ich arbeite ode auch bei meinem neuen AG? Will die DRV dann auch meinen Arebeitsvertrag sehen? Lieben Dank und Danke Euch Allen für Eure HILFE
Phillipam 17.02.2020 | 10:14
OK Ich wollte mein Wissensdurst schnell klären, da ich leider bei der DRV erst im Juni eine Termin bekommen kann. Und da dies für mich eher Allgemeine Fragen waren, dachte ich probierst dein Glück.
Berateram 17.02.2020 | 15:33
Hallo Philip, bitte besprechen diesen komplexen Sachverhalt mit Ihrem Rentenversicherungsträger. Dieser kann Ihren konkreten Einzelfall individuell beurteilen, was wir hier im Forum im Detail nicht einschätzen können.
OK Ich wollte mein Wissensdurst schnell klären, da ich leider bei der DRV erst im Juni eine Termin bekommen kann. Und da dies für mich eher Allgemeine Fragen waren, dachte ich probierst dein Glück.
Wenn es so wichtig ist, bringen Sie reichlich Wartezeit mit und besuchen eine Auskunfts- und Beratungsstelle ohne Termin. Dabei sollten Sie möglichst morgens um 08.00 Uhr schon vor Ort sein.
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