Erwerbsminderungsrente selbst abgelehnt, bald arbeitslos

von
Oli

In Jahr 2005 habe ich Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Zeit bis 30.05.2008
bekommen,die habe wegen finanziellen grunden (50% von Netto) abgelehnt.
Ich war Berufstätig.
In Schreiben von Deutsche Rentenversicherung DR stand:

* Sofern eine versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit beendet oder
nicht ausgeübt wird , empfehlen wir Ihnen , sich wegen der weiteren Erhaltung der Anspruchsvoraussetzungen für eine Rente ......zu informieren.*

Vor einigen Wochen habe ich Kündigung bekommen .
Bis 30.06 2007 bin noch beschäftig.
Dann Agentur für Arbeit...Arbeitslosengeld
Was soll jetz machen? Bin 50 Jahre alt.
Hätte gerne Rente bekommen, aber VOLLE
Wann soll ich Antrag stellen ? Gleich am 1.07.2007 ,oder einige Wochen,Monaten später
oder nach ablauf Arbeitslosengeldes?
Hat in meinem Fall ALG 1 Einfluss auf EM Rente?
Kann ich Volle EM Rente bekommen?

von
Antonius

Da Sie ja offensichtlich noch vollschichtig leistungsfähig sind, glaube ich wohl kaum, dass Sie Anspruch auf eine volle EM - Rente haben werden. Wenn Sie noch dazu in der Lage sind, unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes, mehr als drei aber weniger als sechs Stunden täglich tätig zu sein, sind Sie teilweise erwerbsgemindert. Und nur wenn Sie weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, sind Sie vollständig erwerbsgemindert. Sofern Sie in Ihrem Antrag auf Arbeitslosengeld wahrheitsgemäß Ihre verminderte Erwerbsfähigkeit angeben, wird Sie Ihre Arbeitsagentur ohnehin zur Beantragung einer EM - Rente zwingen. Einfluß auf die Höhe Ihrer evtl. EM -Rente hat der Bezug von ALG_I in Ihrem Fall wahrscheinlich nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie als Bezieher einer teilweisen EM - Rente relativ großzügige Hinzuverdienstmöglichkeiten haben !

von
Antonius

Ggf. erhalten Bezieher einer teilweisen EM - Rente eine sogenannte "Arbeitsmarktrente" in Höhe der vollen EM - Rente. Dazu müsste allerdings der Teilzeitarbeitsmarkt für Sie als verschlossen gelten. Da Sie jedoch selbst bewiesen haben, dass Sie sogar noch vollschichtig arbeiten können, kann ich mir das in Ihrem Fall nicht vorstellen. Fraglich ist für mich sogar, ob Ihnen Ihre teilweise EM - Rente unter diesen Umständen überhaupt noch zusteht.

Experten-Antwort

Voll erwerbsgemindert ist derjenige, der auf absehbare Zeit nicht mehr dazu in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Inwieweit dies bei Ihnen zutreffen könnte, kann von hier aus – ohne Kenntnis des genauen Vorgangs – nicht beurteilt werden.

Sofern Sie ab dem 01.07.2007 weiterhin teilweise erwerbsgemindert sind (Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt von 3 bis unter 6 Stunden täglich), käme u. U. eine volle Erwerbsminderungsrente wegen Verschlossenheit des (Teilzeit-)Arbeitsmarktes in Betracht.

Auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente wird nach § 96a Abs. 3 Satz 1 SGB VI das Arbeitslosengeld (bzw. das diesem zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt) als Hinzuverdienst angerechnet.

Einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente können Sie jederzeit stellen.

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