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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente + Selbstständigkeit

von niki2207.12.2013 | 19:27
1868 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, zusammen! Um Arbeitslosigkeit zu verhindern bzw. zu beenden, überlege ich, mich SELBSTSTÄNDIG zu machen. 1. DARF ich mich bei Bezug einer TEILWEISEN Erwerbsminderungsrente selbstständig machen? 1 a) Wenn ja, gelten dann die üblichen Hinzuverdienstgrenzen? 1 b) Was muss ich beachten, um meinen Anspruch auf TEILWEISE EM-Rente nicht zu verlieren? Wie sähe das bei Zusammentreffen von SELBSTSTÄNDIGKEIT und VOLLER ERWERBSMINDERUNGSRENTE aus? Vielen Dank für eine Antwort! niki22

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.12.2013 | 08:58

Hallo niki22,

bei einer Rente wg. Erwerbsminderung sind selbstverständlich die im Rentenbescheid genannten Hinzuverdienstgrenzen einzuhalten. Dabei ist es aber grds. unerheblich, ob dieser Hinzuverdienst aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit stammt. Unterschiede ergeben sich bei Selbständigen lediglich beim zweimaligen doppelten Hinzuverdienst, je nachdem, ob eine genaue oder durchschnittliche monatliche Berechnung des Hinzuverdienstes gewählt wurde. Die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit ist dem Rentenversicherungsträger mitzuteilen. Je nach Umfang Ihrer Tätigkeit kann dann auch eine Überprüfung Ihrer Erwerbsminderung erfolgen. Eine persönliche Beratung vor Aufnahme einer Beschäftigung/selbst. Tätigkeit wäre ratsam.

5 Antworten

007am 08.12.2013 | 16:45
Teilen Sie dem Rententräger besser mit, daß es Ihnen wieder besser geht und Sie auf die Rente verzichten. Dank Ihnen wird wirklich Erwerbsgeminderten das Leben schwer gemacht !
Rentenprüferam 08.12.2013 | 20:10
Zitat von niki22 anzeigen
Was sollen diese Fragen? Wenn Sie tatsächlich erwerbsgemindert sind, behalten Sie auch Ihre Rentenansprüche. Arbeiten Sie ruhig soviel Sie können. Entweder bleiben Sie dann weiterhin rentenbezugsberechtigt oder Sie benötigen dann keine Rentenzahlungen mehr. Meine Kollegen überprüfen den Sachverhalt automatisch - sofern Sie die Arbeitsaufnahme PFLICHTGEMÄß angezeigt haben - und informieren Sie unverzüglich über eventuelle Änderungen. Diese Serviceleistung ist für Sie völlig kostenlos! Frohes Schaffen!
007am 09.12.2013 | 12:13
Ich habe Aids-Vollbild, COPD- schweren Grades, Rechtsherzinsuffiziens, chron. Bluthochdruck-3Stadium,trotz Medi. !!!!
niki22am 09.12.2013 | 11:40
Herzlichen Dank für die Anwort an den EXPERTEN! Genau DAS war es, was ich wissen wollte, nämlich ob durch eine eventuelle SELBSTSTÄNDIGKEIT schon vom GRUNDSATZ her mein Anspruch auf TEILWEISE Erwerbsminderungsrente ENTFALLEN würde. Dass dabei die Hinzuverdienstgrenzen und auch die Arbeitsstunden zu berücksichtigen sind, das hatte ich auch angenommen. Tatsache ist, dass ich derzeit noch HALBTAGS angestellt bin, aber dort Arbeitslosigkeit droht. Deshalb suche ich nach Alternativen, um eben möglichst NICHT arbeitslos zu werden. Denn die Chancen auf dem Teilzeitarbeitsmarkt werden für mich aufgrund meines Alters (54 Jahre) und einem GdB von 80 - realistisch betrachtet - vermutlich nicht besonders gut aussehen. Und soweit ich informiert bin, kann unter Umständen auf längere Sicht ein verschlossener Arbeitsmarkt zu einer VOLLEN Erwerbsminderungsrente führen. Obwohl ich mich hier nicht rechtfertigen muss, sind diese Erklärungen speziell an "007" und "Rentenprüfer" gerichtet, deren Kommentare meines Erachtens unqualifiziert und wenig hilfreich sind und überdies Unterstellungen enthalten. Ich glaube nämlich nicht, dass hier jemand das Recht hat, sich anzumaßen, darüber zu urteilen, ob ich tatsächlich erwerbsgemindert bin oder nicht. Immerhin hatte ich schon 6-mal Krebs und noch ein paar andere Krankheiten. "007", ich weiß ja nicht, was Sie haben ... Also: Nochmals herzlichen Dank an den EXPERTEN! niki22
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