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Zur Experten-Antwort springenHallo Maximilian Meyer,
ich denke, das sich Ihr Problem bereits durch folgende Regelung auflösen könnte: Der 5-Jahreszeitraum, in dem die 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen drin sein müssen, verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem 17. Lebensjahr (bis zu 7 Jahren) und um Anrechnungszeiten. Wenn also in den 5 Jahren vor dem Eintritt der EM solche Zeiten liegen, dann werden die vor den 5 Jahreszeitraum darangehängt und in diesem verlängerten Zeitraum müssen dann die 3 Jahre Pflichtbeiträge liegen.
Außerdem sieht es nach Ihrer Schilderung schon so aus, als könnte ein "Tatbestand" der vorzeitigen Wartezeiterfüllung vorliegen und das würde für die 3in5 ausreichen, auch wenn Sie die Wartezeit schon "echt" erfüllt haben.
Genauer kann das alles aber erst geprüft werden, wenn Sie den Antrag gestellt haben.
Die Krankenkasse kann Sie im Übrigen nicht zur Rentenantragstellung auffordern, sondern nur zum Antrag auf Reha. Und wenn Sie noch gar keinen Antrag gestellt haben, können Sie doch eigentlich noch gar nicht wissen, ob volle EM vorliegt? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Hallo Maximilian Meyer,
Ja, es ist korrekt, dass die "3in5"-Voraussetzung nicht erforderlich ist, wenn ein "Tatbestand" der vorzeitigen Wartezeit eingetreten ist und ein solcher Tatbestand ist z.B. der Eintritt der vollen Erwerbsminderung innerhalb von 6 Jahren nach Beendigung einer Ausbildung (bzw. während einer Ausbildung), wobei eine Beitragszahlung innerhalb der letzten 2 Jahre nicht erforderlich ist.
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