Durch die Zurechnungszeiten ab 1.1.2019 kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung höher als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausfallen.
Wie geht man damit beim Antrag um?
Beispielsfall: Ende ALG (nach Aussteuerung aus KG-Bezug) in 4/2020, gewünschter Rentenbeginn 1.5.2020 (Altersrente für bes. langjährig Versicherte).
Wenn nun alternativ vielleicht der Anspruch auf volle EM-Rente bestünde, sollte diese dann vorsorglich schon im August 2019 beantragt werden, weil sie - wenn sie nur auf Zeit gewährt wird - frühestens ab dem 7. Kalendermonat gezahlt wird und vorher nicht klar ist, wann die Ärzte der DRV den Eintritt der vollen Erwerbsminderung annehmen (im Zweifel Antragsdatum)? Könnte man im August die Erwerbsminderungsrente ERST AB 1.5.2020 beantragen und bis dahin weiter das (höhere) ALG beziehen?