Erwerbsminderungsrente statt Altersrente für bes. langj. Versicherte?

von
Blümchen

Durch die Zurechnungszeiten ab 1.1.2019 kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung höher als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausfallen.

Wie geht man damit beim Antrag um?

Beispielsfall: Ende ALG (nach Aussteuerung aus KG-Bezug) in 4/2020, gewünschter Rentenbeginn 1.5.2020 (Altersrente für bes. langjährig Versicherte).
Wenn nun alternativ vielleicht der Anspruch auf volle EM-Rente bestünde, sollte diese dann vorsorglich schon im August 2019 beantragt werden, weil sie - wenn sie nur auf Zeit gewährt wird - frühestens ab dem 7. Kalendermonat gezahlt wird und vorher nicht klar ist, wann die Ärzte der DRV den Eintritt der vollen Erwerbsminderung annehmen (im Zweifel Antragsdatum)? Könnte man im August die Erwerbsminderungsrente ERST AB 1.5.2020 beantragen und bis dahin weiter das (höhere) ALG beziehen?

von
Mauerblümchen

Zitiert von: Blümchen
Durch die Zurechnungszeiten ab 1.1.2019 kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung höher als die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausfallen.

Wie geht man damit beim Antrag um?

Beispielsfall: Ende ALG (nach Aussteuerung aus KG-Bezug) in 4/2020, gewünschter Rentenbeginn 1.5.2020 (Altersrente für bes. langjährig Versicherte).
Wenn nun alternativ vielleicht der Anspruch auf volle EM-Rente bestünde, sollte diese dann vorsorglich schon im August 2019 beantragt werden, weil sie - wenn sie nur auf Zeit gewährt wird - frühestens ab dem 7. Kalendermonat gezahlt wird und vorher nicht klar ist, wann die Ärzte der DRV den Eintritt der vollen Erwerbsminderung annehmen (im Zweifel Antragsdatum)? Könnte man im August die Erwerbsminderungsrente ERST AB 1.5.2020 beantragen und bis dahin weiter das (höhere) ALG beziehen?

Hallo Blümchen,

Dein Beitrag gleich zweimal. Gib dem Server der Vorsorge etwas Zeit.

Könnte man im August die Erwerbsminderungsrente ERST AB 1.5.2020 beantragen und bis dahin weiter das (höhere) ALG beziehen?

*** Warum nicht. Damit stündest du finanziell besser da.

von
Blümchen

Teilen die Experten diese Einschätzung?

von
KSC

Die Experten werden Ihnen sagen dass es ab 2019 tausendfach vorkommen wird dass eine EM Rente höher sein wird als die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Jahren. Einfach deshalb weil es bei der EM Rente das Geschenk der Zurechnungszeit bis 65 + 8 gibt.

Wenn dem so ist können Sie doch jederzeit die EM Rente beantragen, besondere "Kopfstände" zum Beginn brauchen Sie im Antrag gar nicht machen.

Wenn die EM Rente höher ist als Altersrente und ALG gehen Sie doch gar kein Risiko ein.
Wird die Rente bewilligt ist alles gut gelaufen dann haben Sie Ihr Ziel erreicht, wird sie abgelehnt, weil Sie nicht em sind, beziehen Sie weiter das ALG bis Sie in Altersrente gehen.

Wo ist das Problem? Was anderes wird auch der diensthabende Experte nicht sagen.

von
Modi1969

Ergänzung zum Beitrag von KSC: um sicher auch EM-Rente nach neuem Recht zu bekommen (sofern Leistungsfall EM vorliegt), sollten Sie vor April 2019 keinen Antrag stellen.
Rentenantrag z.B. im Januar 2019 kann -wenn's dumm läuft - Rentenbeginn 2018 bewirken mit der Folge, dass die schöne 2019er Zurechnungszeit futsch ist. Diese Problematik wurde hier schon oft besprochen...

Experten-Antwort

Hallo, Blümchen,

die bereits vorliegenden Beiträge wollen wir insoweit ergänzen, dass Sie natürlich Ihre eigen Situation bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe in einem Beratungsgespräch erörtern können. Vereinbaren Sie dazu bitte einfach einen Termin. Danach können Sie dann die für Sie richtige Entscheidung treffen.

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