Hallo AlexandraW, die Problematik bei Ihrer Tante liegt wohl hauptsächlich in der Kombination der Erwerbsminderung mit ihrem Arbeitsvertrag. Vermutlich ruht das Arbeitsverhältnis Ihrer Tante für die Dauer des Bezuges der Erwerbsminderungsrente, was vermutlich den Verlust der Dienstwohnung nach sich zieht. Natürlich muss Ihre Tante den Rentenantrag nicht stellen. Gewonnen hat sie damit wahrscheinlich aber nichts, da Ihre Tante aufgrund ihres Gesundheitszustandes ihre Arbeit wohl nicht aufnehmen kann und die Krankenkasse wegen des Vorliegens der Erwerbsminderung die Zahlung des Krankengeldes verweigern wird. Ein Widerspruch gegen die abgelehnte Reha –und somit gegen die Einschätzung des Gesundheitszustandes Ihrer Tante- ist möglich, aber nur sinnvoll, wenn Ihre Tante und ihre Ärzte wirklich der Meinung sind, dass die Reha die Arbeitsfähigkeit wieder herstellt. Ansonsten sollte Ihre Tante sich an Ihre Krankenkasse wenden, um von dort die notwendige Reha zu erhalten. Abschließend empfehle ich Ihrer Tante ein ausführliches Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über die Möglichkeiten des Erhaltes der Dienstwohnung bei Aufnahme einer rentenunschädlichen (unter 3 Std. täglich) Beschäftigung.