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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente statt Reha??

von AlexandraW04.12.2013 | 15:57
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich würde gern kurz den Fall meiner Tante schildern: Nach ihrer Brustkrebsdiagnose im Dez '12 ist meine Tante seit ca. 11 Monaten im Krankenstand. Sie hat die Brust-OP, Chemo, Erhaltungschemo hinter sich gebracht und erhält momentan eine Antihormontherapie. Aufgrund der massiven Nebenwirkungen der verschiedenen Therapien konnte sie zwischenzeitlich nicht arbeiten. Nachdem sie seit kurzem auf Medikamente eingestellt ist, die sie einigermaßen verträgt, hat sie in Absprache mit ihrer Hausärztin nun eine Reha beantragt. Die Dt.Rentenvericherung hat ihr nun ein Ablehnungsschreiben für die Reha zugesandt mit der gleichzeitigen Mitteilung, dass im Zeitraum von 6 Wochen ein Antrag auf volle Erwerbsminderung auf Dauer zu stellen ist. Der Versicherungsträger geht dem Schreiben zu Folge nicht davon aus, dass die Erwerbsfähigkeit meiner Tante durch eine Reha ganz oder teilweise wieder hergestellt werden kann. Meine Tante ist völlig niedergeschmettert. Sie war fest davon ausgegangen, nach der Reha zumindest wieder für ein paar Stunden arbeiten zu können. Sie ist im sozialen Bereich bei einem kirchlichen Orden tätig (Hauswirtschafterin) - mit sehr kleinem Gehalt und einer günstigen Betriebswohnung. Die Wohnung würde sie bei Eintritt in die Rente natürlich verlieren. Das ist bei den Mieten und Lebenshaltungskosten im Münchner Raum natürlich ein Supergau... die Erwerbsminderungsrente reicht dann hinten und vorne nicht, und ihre Ersparnisse wären binnen kurzer Zeit aufgebraucht. Meine Frage wäre folgende: kann meine Tante der Einschätzung der Rentenversicherung widersprechen? Macht das überhaupt sinn, oder hätte das u.U. nur negative Auswirkungen für sie? Gibt es irgendeine Chance, dass ihr doch noch die Reha genehmigt wird, und dass sie anschließend zumindest versuchen kann, wieder ein paar Stunden zu arbeiten - um dann ggfs nur Teilerwerbsminderungsrente zu erhalten? Wir haben nächste Woche noch einen Beratungstermin beim VDK... und möchten uns darauf gern so gut wie möglich vorbereiten. Vielen Dank vorab für Ihre/Eure Einschätzungen der Situation. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo AlexandraW, die Problematik bei Ihrer Tante liegt wohl hauptsächlich in der Kombination der Erwerbsminderung mit ihrem Arbeitsvertrag. Vermutlich ruht das Arbeitsverhältnis Ihrer Tante für die Dauer des Bezuges der Erwerbsminderungsrente, was vermutlich den Verlust der Dienstwohnung nach sich zieht. Natürlich muss Ihre Tante den Rentenantrag nicht stellen. Gewonnen hat sie damit wahrscheinlich aber nichts, da Ihre Tante aufgrund ihres Gesundheitszustandes ihre Arbeit wohl nicht aufnehmen kann und die Krankenkasse wegen des Vorliegens der Erwerbsminderung die Zahlung des Krankengeldes verweigern wird. Ein Widerspruch gegen die abgelehnte Reha –und somit gegen die Einschätzung des Gesundheitszustandes Ihrer Tante- ist möglich, aber nur sinnvoll, wenn Ihre Tante und ihre Ärzte wirklich der Meinung sind, dass die Reha die Arbeitsfähigkeit wieder herstellt. Ansonsten sollte Ihre Tante sich an Ihre Krankenkasse wenden, um von dort die notwendige Reha zu erhalten. Abschließend empfehle ich Ihrer Tante ein ausführliches Beratungsgespräch in einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über die Möglichkeiten des Erhaltes der Dienstwohnung bei Aufnahme einer rentenunschädlichen (unter 3 Std. täglich) Beschäftigung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Lichtschattenam 04.12.2013 | 18:36
Es geht hier um verwaltungstechnische Dinge. D.h. die DRV ist nicht mehr zuständig für die Reha Ihrer Tante, weil sie meint, dass durch die Reha die Tante nicht mehr so weit hergestellt werden kann, dass sie voll erwerbsfähig wird. Das heißt nicht, dass sie anschließend nicht mehr arbeiten kann und damit die Wohnung verlieren muss. Man kann also die Rente annehmen, eine Reha antreten, die dann jedoch die Krankenkasse zahlt und später noch ein paar Stunden die Woche im Rahmen des Hinzuverdienstes arbeiten. Alles Gute für die Tante und viel Glück...
Neeam 05.12.2013 | 14:03
Dachte ich auch erst, aber die TE schrieb: "Die Dt.Rentenvericherung hat ihr nun ein Ablehnungsschreiben für die Reha zugesandt mit der gleichzeitigen Mitteilung, dass im Zeitraum von 6 Wochen ein Antrag auf volle Erwerbsminderung auf Dauer zu stellen ist." Bei unbefristeter Rente wie hier ruht das Arbeitsverhältnis nicht mehr, sondern endet direkt (zumindest nach den meisten Tarifverträgen). Die Wohnung dürfte also auf jeden Fall ein Problem werden.
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