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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente /Teilrente Arbeitszeit

von Laura17.08.2015 | 13:21
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2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebes Experten Team, die Sache ist so ich bekomme wahrscheinlich eine Erwerbsminderungsrente bewilligt. Ich arbeite bei einem ambulanten Pflegedienst in Teilzeit (20 Wochenstunden / Durchschnitt 4 Stunden pro Tag) Hier fallen regelmässig Sonderzeiten an die auf die Arbeitszeit drauf kommen. TEAMBESPRECHUNG: Diese ist Pflicht da man sonst nicht auf dem laufenden ist. NOTFALL: Länger gebraucht wegen Notfall (wenn ich einen Notfall habe muss ich zwangsläufig Hilfe leisten und brauche länger) STAU etc… kommt auch vor, kann man manchmal nicht vermeiden. Es gibt also Tage wo ich knapp 6 Stunden arbeite. Wenn auch immer meist darunter. In wie weit ist das Problematisch das es Tage gibt wo ich die 6 Stunden erreiche. Zählt jeder einzelne Tag oder ist das in Ordnung wenn die durchschnittliche gesamt geleistete Arbeitszeit nicht überschritten wird? Mir geht es nur darum Rückforderungen zu vermeiden. Vielen Dank für die Antworten Laura

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Laura, sprechen Sie nach Bewilligung der Leistung mit Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger. Eine Teilerwerbsminderung liegt vor, wenn Ihr Leistungsvermögen regelmäßig zwischen 3 und 6 Stunden liegt. Die Rentenschädlichkeit einer Beschäftigung orientiert sich hier aber überwiegend am zulässigen Hinzuverdienst, welcher Ihnen mit der Rentenbewilligung mitgeteilt wird. Beschreiben Sie dem Rententräger die tatsächlichen Bedingungen unter denen Sie arbeiten. Dieser wir dieses dann unter Hinzuziehung des ärztl. Dienstes entscheiden. In Fällen in denen die Wochenarbeitszeit von 15-30 Wochenstunden nicht überschritten wird, habe ich – vorausgesetzt die Entgeltgrenzen werden nicht überschritten- noch von keiner Rentenkürzung bei der Teilerwerbsminderungsrente gehört.

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1 Antworten

Die Farbe Schwarzam 17.08.2015 | 13:30
Wir reden dann hier vermutlich von der teilweisen Erwerbsminderungsrente. Per Definition ist ein Leistungsvermögen von 3-6 Stunden täglich(!) noch vorhanden. Mir ist nicht bekannt, dass tägliche Arbeitszeiten von der RV erfragt werden, richten Sie sich daher ruhig auf eine durchschnittliche Wochenstundenzahl ein. Wegen eines Staus oder einer mal überzogenen Teambesprechung wird Ihnen nicht gleich die Rente entzogen ;-) Allgemein sollten Sie natürlich darauf achten, dass grundsätzlich nicht mehr als 6 Stunden täglich möglich sein sollten. Gut gemeinter Rat: Je nach Krankheitsbild sollten Sie beachten, ob Sie die von Ihnen genannten Notfälle wahrnehmen können. MfG
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