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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente trotz Umschulung

von Maestro20.01.2015 | 12:26
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17 Antworten

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Hallo, mein ursprünglich erlernten Beruf als Einzelhandelskaufmann, kann ich nach der Diagnose von Morbus Bechterew nicht mehr ausüben. Nach einer medizinischen Reha, bei der festgestellt wurde, dass ich diesen Beruf nicht mehr ausüben kann, und anschließender Umschulung zum Speditionskaufmann stellt sich mir die Frage ob ich einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe?! Vielen Dank für Ihre Hilfe. Maestro

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maestro,

leider kann auch ich von hier aus nicht beurteilen, wie die Erfolgsaussichten hinsichtlich einer Erwerbsminderungsrente in Ihrem konkreten Fall sind. Aber wie „Schade“ schon kurz ausgeführt hat, besteht ein Anspruch soweit die versicherungsrechtlichen und persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Klären können Sie das Vorliegen der Voraussetzungen letztlich nur, indem sie einen entsprechenden Rentenantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

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16 Antworten

Schadeam 20.01.2015 | 13:01
Wenn Sie die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch. Aber wer im Forum soll das beurteilen können - weder das eine noch das andere kann hier geprüft werden?
Maestroam 20.01.2015 | 13:27
Vielen Dank. Mir ging es ja erst einmal um das Grundsätzliche. Nämlich ob ein solcher Antrag Sinn machen würde. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind erfüllt. Und da die Medzinische-, sowie Berufl. Reha (Umschulung) von der Rentenversicherung getragen wurde und die Diagnose vor und während der Reha gestellt bzw. bestätigt wurde gehe ich mal davon aus, dass die medizinischen Voraussetzungen ebenfalls gegeben sind.
R. Fischeram 20.01.2015 | 13:44
Hallo Marstro, ich hatte auch Einzelhandelskauffrau gelernt. Mit 20 Jahren Morbus Bechterew bekommen. Von der DRV eine Umschulung erhalten. Seid Febr. 2012 bekomme ich nun eine unbefristete EWR Rente. Alles Gute und auf das der Bechti nicht so schmerzt. LG von Regina Fischer
Maestroam 20.01.2015 | 15:18
Danke für die Auskunft. Bei der Krankenkasse konnte man mir da nicht großartig weiterhelfen bzgl. der Erfolgsaussichten eines Antrags. Ich wühle mich dann mal durch die Formularflut.
KSCam 20.01.2015 | 18:32
Was hätte auch der Krankenkassenmitarbeiter zur Erfolgsaussicht eines Rentenantrages sagen sollen? Was glauben Sie würde Ihr Bäcker sagen, wenn Sie ihn um einen fachlichen Tipp zum Haareschneiden fragen? Richtig, er würde Sie an den Frisör verweisen. Zum Thema "durch die Formularflut kämpfen": das braucht doch keiner alleine machen, da helfen freiwillig und kostenlos sowohl die Beratungsstellen der DRV als auch die Stadt- und Gemeindeverwaltungen. Aber auch dort sagt Ihnen keiner im Voraus ob Sie Rente bekommen oder nicht.
Maestroam 20.01.2015 | 20:03
Das ist SO nicht ganz richtig. Folgende Aussage hat mich ja erst zu dieser Diskussion verleitet: Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind erfüllt, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können, und zwar nicht nur in Ihrem, sondern in allen Berufen. ...und zwar nicht nur in Ihrem, sondern ALLEN Berufen! siehe auch hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
Maestroam 20.01.2015 | 21:05
Warum? Steht doch in meinem allerersten Beitrag. Aber ich fasse gerne noch mal extra für SIE zusammen. Ich habe den Beruf des Einzelhandelskaufmann erlernt und bis zu meiner Krankheit ausgeübt. In Vollzeit. Diesen Beruf kann ich jetzt nicht mehr ausüben. Weder 1 Std. noch 8 Std. Aufgrund Dessen habe ich von der DRV eine Umschulung zum Speditionskaufmann finanziert bekommen. Diesen übe ich in Vollzeit aus. Meine grundsätzlich Frage ging in die Richtung ob ÜBERHAUPT eine Chance auf eine EWR besteht OBWOHL ich o.g. Beruf jetzt in Vollzeit ausüben kann. Mir sollte hier zu keinem Zeitpunkt die Auskunft erteilt werden ob ich eine EWR bekomme oder nicht. Nachdem ich aber die Antwort von REGINA FISCHER gelesen habe und dazu noch die des Experten ist meine Frage aber im Grundsatz beantwortet. Hiermit kann dieser Thread meinetwegen geschlossen werden. Danke an Alle die mir wirklich geholfen haben!
Schorscham 20.01.2015 | 21:20
Wenn Sie in Ihrem neuen Beruf sogar vollschichtig arbeiten können, haben Sie definitiv keinen Anspruch auf eine EM-Rente. Was nützt Ihnen also die Antwort von "R. Fischer"? Kopfschüttel......
W*lfgangam 20.01.2015 | 23:07
Wie immer, objektiv falsch! Hallo Maestro, nicht das subjektive 'Können' ist der Maßstab, sondern was abstrakt betrachtet geht. Ich verweise dazu auf diesen Beitrag, besonders auf den letzten Eintrag von Sozialröchler?: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
kSCam 20.01.2015 | 23:09
Dass Sie im neuen Beruf in Vollzeit arbeiten, hätten Sie gleich im ersten Beitrag schreiben sollen. Dann hättenSie die Antwort bekommen dass wer in Vollzeit arbeiten kann, bestimmt nicht erwerbsgemindert ist. Ist doch sonnenklar, wenn man nachdenkt, oder?
Schorscham 20.01.2015 | 23:51
Wenn Sie in Ihrem neuen Beruf sogar vollschichtig arbeiten können, haben Sie definitiv keinen Anspruch auf eine EM-Rente.
Wie immer, objektiv falsch!
Was ist falsch? Etwa, dass jemand, der ERFOLGREICH umgeschult wurde und seinen neu erlernten Beruf in Vollzeit ausüben kann, wohl kaum (voll) erwerbsgemindert sein kann? Wie viele EM-Rentner mit einem vollschichtigen Leistungsvermögen kennen Sie denn "objektiv"? Ich kenne keinen Einzigen!
GroKoam 21.01.2015 | 08:21
Wie immer, objektiv falsch!
Was ist falsch? Etwa, dass jemand, der ERFOLGREICH umgeschult wurde und seinen neu erlernten Beruf in Vollzeit ausüben kann, wohl kaum (voll) erwerbsgemindert sein kann? Wie viele EM-Rentner mit einem vollschichtigen Leistungsvermögen kennen Sie denn "objektiv"? Ich kenne keinen Einzigen!
Sie können doch den Allwissenden nicht kritisieren. Wo kommen wir denn da hin.
W*lfgangam 21.01.2015 | 20:58
Zitat von Schorsch anzeigen
Die "Formel' ist etwas simple gestrickt, als dass die DRV sich darauf bei der EM-Prüfung beschränken würde. Wenn Sie den Beitrag von Sozialröchler? vor einigen Tagen aufmerksam gelesen haben würden, ist der IST-Zustand am Tag der Antragstellung maßgebend ...nicht, hey, bis gestern hat der aber noch voll malocht ...hat - konnte er es auch aus Sicht DRV wirklich/abstrakt betrachtet leisten, wie sieht das Leistungsvermögen _heute/morgen_ aus? Okay, Jura gegen 'gefühlte Gerechtigkeit' ...Hoffnungslos. Allerdings schränken Sie Ihre Aussage ja bereits selbst (vorsorglich) ein „kann, wohl kaum“ ...eben, möglich ist alles. Unlogisch, EM-Rentner mit einem vollschichtig festgestelltem Leistungsvermögen kann es nicht geben ...oder hat die Hausgemeinschaft das Leistungsvermögen als vollschichtig möglich 'bewertet'? ;-) Gruß w. PS: Ja, ich kenne einen, der bei voller Berufstätigkeit weiterhin als unbefristet voll EM gilt ...aber die Gründe dafür sind hier/in anderen Beiträge ja nun lang genug ausgelutscht worden.
Schorscham 22.01.2015 | 03:08
Es ist natürlich auch sehr naheliegend, dass die Reha-Ärzte einen Patienten für voll erwerbsfähig halten, ihm eine Umschulung empfehlen, die dann auch noch von der DRV bewilligt wird, dass dieser Patient die Umschulung erfolgreich absolviert, danach selbst sagt, dass er vollschichtig leistungsfähig ist, obwohl er in Wahrheit rentenrelevant erwerbsgemindert ist. Ich habe selbst jahrelang um meine BU-Rente kämpfen müssen und weiß daher nur zu genau, wie die DRV-Sachbearbeiter ticken, lieber W*lfgang. Mit Ihren abstrakten Theorien wäre ich garantiert kläglich gescheitert!
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