Hallo Maestro,
leider kann auch ich von hier aus nicht beurteilen, wie die Erfolgsaussichten hinsichtlich einer Erwerbsminderungsrente in Ihrem konkreten Fall sind. Aber wie „Schade“ schon kurz ausgeführt hat, besteht ein Anspruch soweit die versicherungsrechtlichen und persönlichen (medizinischen) Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind. Klären können Sie das Vorliegen der Voraussetzungen letztlich nur, indem sie einen entsprechenden Rentenantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.