ich (jg. 1960) beziehe rente wg. voller erwerbsminderung seit 2005. ich plane die aufnahme einer freiberuflichen tätigkeit erwartetes einkommen etwa 50% d. zuverdienstgrenze.
- was muss ich bzgl. der meldepflicht gegenüber d. RV beachten?
- was ist von meinen einahmen abzugsfähig?
- wird die KV weiter in voller höhe übernommen?
- ich bin bei der RV bund. ich wohne in landau/pfalz. gibt es für mich eine andere ansprechstelle als berlin?
Sie könnten zur Klärung Ihrer Fragen nach Speyer fahren, da ist die nächstgelegene Auskunfts- und Beratungsstelle.
Sie sollten –wie bereits empfohlen- unbedingt einen Termin für eine persönliche Rentenberatung vereinbaren .Die Auskunfts- und Beratungsstelle in Speyer bietet in Landau bei der Agentur für Arbeit (Johannes – Kopp - Str. 2) regelmäßig Sprechtage –immer jeden Montag- an. Die Terminvereinbarung erfolgt über Speyer unter folgender Telefonnummer: 06232- 17- 2881. Bei einem Beratungsgespräch kann man dann alle Fragen mit Ihnen ausführlich erläutern.