Nach Ihren Angaben beziehen Sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Hierzu ist es wichtig zu wissen, aufgrund von welchem (Rest-) Leistungsvermögens Sie diese Rente beziehen und ob sie befristet oder unbefristet geleistet wird.
Vor Aufnahme einer Beschäftigung empfehlen wir Ihnen daher, sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden, um diese Fragen zu klären.
Außerdem ist zu beachten, dass die Wiederaufnahme einer Tätigkeit Anlass für die Einleitung eines sogenannten Rentenkontrollverfahrens sein kann. Hier wird dann das aktuelle (Rest-) Leistungsvermögen ermittelt/abgeklärt. Vom Ergebnis ist dann letztendlich die Gewährung der weiteren Erwerbsminderungsrente abhängig - entweder nur noch als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder weiter als Rente wegen voller Erwerbsminderung oder die Rente steht gar nicht mehr zu.