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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente überprüfen lassen? Berechnung! Höhe ok?

von HerrmannL25.02.2021 | 14:30
217 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Schönen guten Tag. Seit 10 Jahren erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente im Rahmen einer Arbeitsmarktrente. Seitdem immer um 3 Jahre verlängert. Jetzt bin ich 50 Jahre alt. Nun würde mich interessieren, ob damals meine Rente korrekt berechnet wurde. Ob also die Rentenpunkte, die Grundlage meiner Rente korrekt erfasst waren. Damals war ich froh, dass diese so schnell genehmigt wurde. Aber jetzt frage ich mich, welche Zeiten die zur Berechnung verwendet hatten. Gibt es eine Möglichkeit dieses überprüfen zu lassen? VDK? Rentenräger? Und was, sollte sich herausstellen ,dass diese zu hoch (also das Gegenteil, was ich erwarten würde) berechnet wurde? Wird diese dann auf die korrekt gekürtzt und muß ich die Differenz nachzahlen? Kommt doch bestimmt mal vor, dass die Berechnung falsch ist. Vielen lieben Dank!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.02.2021 | 08:34

Hallo HermannL,

ich möchte auf die Ausführungen von W°lfgang verweisen.

10 Antworten

W°lfgangam 25.02.2021 | 20:00
Hallo HerrmannL, diese Anfragen "Können Sie mal 'nachrechnen', ob das so stimmt, kommt mir zu wenig vor ..." kommen regelmäßig vor. KEIN Berater wird sich Ihre Kartonweise gesammelten Versicherungsunterlagen anschauen und mit den Einträgen im Versicherungsverlauf vergleichen wollen ...das machen Sie mal bitteschön mal selber, dafür hat jeder Rentner Zeit genug ;-) Stimmt der Versicherungsverlauf (Auflistung aller rentenrechtlichen Zeiten von Beginn an bis Eintritt EM, oder auch Beginn einer Altersrente) = ist komplett /vollständig /richtig nach Rechtslage zum Rentenbeginn, dann passt auch die Berechnung - wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragsstellung alle für Ihr Rentenkonto relevanten Zeiten belegt haben. Finden Sie jetzt noch Unterlagen über früher nicht belegte Zeiten, sollten Sie der DRV zwecks Einbau + Neuberechnung zuschicken, was aber auch nicht immer zu einer höheren Rente führen muss, könnte auch schon mal ein Schuss ins eigene Knie werden. FRG/Auslandszeiten /ggf. Anrechnung auf die dtsch. Rente, aus längst vergangenen Tagen und etwas älterer Rentenfeststellung ist ein wenig ‚tricky‘ - so was werden Sie ja wohl nicht im Rentenkonto haben?! ;-) Gruß w.
Valzuunam 26.02.2021 | 08:41
Was Wolfgang schreibt ist zwar richtig, beantwortet aber wohl nicht die konkreten Fragen: Fakt ist natürlich, dass die Berechnung auf den gespeicherten Daten (Versicherungsverlauf) basiert. Die Berechnung wird natürlich per Computer durchgeführt. Dem ist natürlich egal wie oft der Mitarbeiter auf den Kopf "Rente berechnen" drückt - es wird immer das selbst Ergebnis herauskommen. Eine Berechnung (bzw. Nachrechnung) per Hand oder "mal eben erstellter Excel-Tabelle" ist wegen der hohen Komplexität heutzutage quasi unmöglich. Sie können also den Versicherungsverlauf darauf hin überprüfen, ob dieser vollständig und richtig ist. Sie können natürlich auch (versuchen) die in den Berechnungsanlagen dargestellten Schritte mit dem Taschenrechner in der Hand nachzurechnen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob konkrete Zeiten richtig erfasst wurden, oder bestimmte Berechnungsschritte erklärt haben möchten, wenden Sie sich an die Servicehotline Ihres Rentenversicherungsträgers. Wenn jemand anders für Sie den Versicherungsverlauf komplett überprüfen soll bleibt vermutlich nur der kostenpflichtige Rentenberater. Wenn die Rente tatsächlich zu niedrig ist wird wahrscheinlich für 4 Jahre rückwirkend nachgezahlt. In bestimmten Fällen erst ab Antragstellung - das zu erläutern führt hier jetzt aber zu weit. Wenn die Rente zu hoch ist gibt es drei (rechtlich komplexe, vom Einzelfall abhängige und damit im Detail hier auch zu weit führende) Möglichkeiten: - Rentenanpassungen werden ausgesetzt, bis der "richtige" Betrag erreicht ist - ohne Rückforderung (am wahrscheinlichsten) - Rentenkürzung ab Bescheiderteilung - ohne Rückforderung - Rentenkürzung ab Beginn mit voller Rückforderung der überzahlten Beträge von Anfang an (am wenigsten wahrscheinlich) Ferner kommt im letzten Fall im Rahmen des ggf. auszuübenden Ermessens auch eine teilweise Rückforderung in Frage.
W°lfgangam 27.02.2021 | 23:54
Zitat von Valzuun anzeigen
Valzuun schrieb

Was Wolfgang schreibt ist zwar richtig, beantwortet aber wohl nicht die konkreten Fragen:

Fakt ist natürlich, dass die Berechnung auf den gespeicherten Daten (Versicherungsverlauf) basiert. Die Berechnung wird natürlich per Computer durchgeführt. Dem ist natürlich egal wie oft der Mitarbeiter auf den Kopf "Rente berechnen" drückt - es wird immer das selbst Ergebnis herauskommen.

Eine Berechnung (bzw. Nachrechnung) per Hand oder "mal eben erstellter Excel-Tabelle" ist wegen der hohen Komplexität heutzutage quasi unmöglich.

Sie können also den Versicherungsverlauf darauf hin überprüfen, ob dieser vollständig und richtig ist. Sie können natürlich auch (versuchen) die in den Berechnungsanlagen dargestellten Schritte mit dem Taschenrechner in der Hand nachzurechnen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob konkrete Zeiten richtig erfasst wurden, oder bestimmte Berechnungsschritte erklärt haben möchten, wenden Sie sich an die Servicehotline Ihres Rentenversicherungsträgers.

Wenn jemand anders für Sie den Versicherungsverlauf komplett überprüfen soll bleibt vermutlich nur der kostenpflichtige Rentenberater.

Wenn die Rente tatsächlich zu niedrig ist wird wahrscheinlich für 4 Jahre rückwirkend nachgezahlt. In bestimmten Fällen erst ab Antragstellung - das zu erläutern führt hier jetzt aber zu weit.

Wenn die Rente zu hoch ist gibt es drei (rechtlich komplexe, vom Einzelfall abhängige und damit im Detail hier auch zu weit führende) Möglichkeiten:

- Rentenanpassungen werden ausgesetzt, bis der "richtige" Betrag erreicht ist - ohne Rückforderung (am wahrscheinlichsten)

- Rentenkürzung ab Bescheiderteilung - ohne Rückforderung

- Rentenkürzung ab Beginn mit voller Rückforderung der überzahlten Beträge von Anfang an (am wenigsten wahrscheinlich)

Ferner kommt im letzten Fall im Rahmen des ggf. auszuübenden Ermessens auch eine teilweise Rückforderung in Frage.

Ohh? ...die können via online und hot die Berechnung jeder Rente auf den Punkt genau nachvollziehen /erläutern /korrigieren? ...wirklich erstaunlich, was die DRV inzwischen leisten kann? ;-) Danke Ihnen für diesen Tipp - werde ich sicher (nicht) weitergeben ;-) ...auch wenn die MA/Hotline nun rollende Augen haben *g Gruß w.
Schadeam 28.02.2021 | 09:16
Dem der versucht sich die Berechnung von der Service Hotline erklären zu lassen oder einen eventuellen Fehler zu suchen wünsche ich viel Spaß. Erfahrungsgemäß verweist dann das Servicetelefon auf die nächste Beratungsstelle..... Und dorthin hätte der Fragesteller schon seit 10 Jahren gehen können wenn er Beratungsbedarf hat - grins
Berateram 28.02.2021 | 09:38
Zitat von W°lfgang anzeigen
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob konkrete Zeiten richtig erfasst wurden, oder bestimmte Berechnungsschritte erklärt haben möchten, wenden Sie sich an die Servicehotline Ihres Rentenversicherungsträgers.
Ohh? ...die können via online und hot die Berechnung jeder Rente auf den Punkt genau nachvollziehen /erläutern /korrigieren? ...wirklich erstaunlich, was die DRV inzwischen leisten kann? ;-) Danke Ihnen für diesen Tipp - werde ich sicher (nicht) weitergeben ;-) ...auch wenn die MA/Hotline nun rollende Augen haben *g Gruß w.
Im Normalfall sind die Beiträge von @Valzuun durchaus hilfreich. Was er sich allerdings bei dem Verweis auf die Service-Hotline gedacht hat, kann ich, auch bei bestem Willen, nicht nachvollziehen.
Valzuunam 01.03.2021 | 09:25
Da ich mich wohl missverständlich ausgedrückt habe folgendes zu meiner Ehrenrettung. Gemeint war mitnichten sich die komplette Rentenberechnung an der Hotline erklären zu lassen. Vielmehr wollte ich anregen -bevor Kosten entstehen- zu versuchen den Versicherungsverlauf und bei entsprechender Skepsis auch die Rentenberechnung anhand des Bescheides selbst nachzuvollziehen. Und wenn dabei einzelne konkrete Verständnisfragen auftreten, diese an der Hotline zu klären. Klar, dass das nicht der richtige Weg ist, wenn alles deutlich mehr unverständlich als nachvollziehbar ist. Es kommt also -wie so oft- auf den konkreten Fall an, kann aber durchaus einen Versuch wert sein. Übrigens kann der Mitarbeiter an der Servicehotline sehr wohl die Berechnung auf den Punkt genau nachvollziehen - wenn er dem zuständige Träger angehört und der Bescheid in elektronischer Form gespeichert ist. Während der Verweis an die nächste Beratungsstelle wohl im Moment (je nach Region) eher nicht erfolgen dürfte.
Andreasam 01.03.2021 | 15:49
Aus meiner Erfahrung aus dem näheren Umfeld ist eine der größten Fehlerquellen die richtige Klassifizierung der Berufsausbildung, hier muss "Pflichtbeitragszeit berufliche ausbildung" stehen. Auch wenn man eine Fachschule besucht hat, sollte man genauer hinschauen. Rentenart, Rentenbeginn, Rentenabschlag, richtiger Rechtskreis Ost/West kann man selber überprüfen. Eine wirkliche Überprüfung kann man bei einem Rentenberater kostenpflichtig durchführen lassen.
W°lfgangam 01.03.2021 | 19:10
Zitat von Andreas anzeigen
Ach?! ;-) Nicht das Rentenberater/staatliche (meist) 'alter Schule' das _umsonst_ erblicken könn(t)en *g Gruß w. PS: nicht falsch verstehen. Ich neide es den Privatiers nicht im Mindesten - die ja auch nur ihren Job zum Überleben machen - wenn Versicherte dort ihr Sparbuch für ggf. lau plündern UND auch bei 'schwierigen' Fällen mehr Unterstützung finden ... PPS: in einem DRV-Forum darf ich natürlich auf den Erstkontakt zur DRV/alternativ: Versicherungsämter = beides kostenlos, auf diese Hilfs-/Überprüfungsmöglichkeiten hinweisen :-)
Andreasam 01.03.2021 | 22:01
Ist auch korrekt, nur leider können diese nicht alle Fehler erkennen, oftmals liegt es auch an Nichtangaben/Falschangaben des Versicherten. Manche kostenpflichtige Anbieter fragen da eben genauer nach, als eine Hotline.
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