Ich habe am 06.04.2016 eine EM Rente beantragt und diese wurde mir als volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum 01.03.16 bewilligt.
Ich habe allerdings im März noch gearbeitet und anschliessend lief die Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber bis einschließlich 17.05.16.
Das heißt, im März, April und bis einschl. 17.05.16 habe ich noch Gehalt bzw. Lohnfortzahlungen vom Arbeitgeber erhalten. Dazu kam eine Prämie im März, resultierend aus dem Jahr 2015. Nun wurden mir die Zahlungen zwar bei der Rentenberechnung irgendwie anerkannt, aber die Hinzuverdienstgrenze ist bei mir nicht so hoch angesetzt, wie das Gehalt vom März plus Prämienzahlung.
Ich wundere mich hier über drei Punkte:
Warum wurde die Rente rückwirkend bewilligt?
Die Gehaltszahlungen aus März und die Lohnfortzahlungen aus April und Mai wurden nicht in die Berechnung der EM Rente mit aufgenommen, sondern wohl erst für die Altersrente. Aus welchem Grund wird dies so gemacht?
Und inwieweit wird die Prämienzahlung aus März noch mit berücksichtigt? Wie bereits erwähnt, liegt die Hinzuverdienstgrenze nicht so hoch, wie die Gehaltszahlung plus Prämienzahlung.
Vielen Dank.