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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente unbefristet rückwirkend bewilligt

von Silvia02.08.2016 | 19:52
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe am 06.04.2016 eine EM Rente beantragt und diese wurde mir als volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend zum 01.03.16 bewilligt. Ich habe allerdings im März noch gearbeitet und anschliessend lief die Lohnfortzahlung über den Arbeitgeber bis einschließlich 17.05.16. Das heißt, im März, April und bis einschl. 17.05.16 habe ich noch Gehalt bzw. Lohnfortzahlungen vom Arbeitgeber erhalten. Dazu kam eine Prämie im März, resultierend aus dem Jahr 2015. Nun wurden mir die Zahlungen zwar bei der Rentenberechnung irgendwie anerkannt, aber die Hinzuverdienstgrenze ist bei mir nicht so hoch angesetzt, wie das Gehalt vom März plus Prämienzahlung. Ich wundere mich hier über drei Punkte: Warum wurde die Rente rückwirkend bewilligt? Die Gehaltszahlungen aus März und die Lohnfortzahlungen aus April und Mai wurden nicht in die Berechnung der EM Rente mit aufgenommen, sondern wohl erst für die Altersrente. Aus welchem Grund wird dies so gemacht? Und inwieweit wird die Prämienzahlung aus März noch mit berücksichtigt? Wie bereits erwähnt, liegt die Hinzuverdienstgrenze nicht so hoch, wie die Gehaltszahlung plus Prämienzahlung. Vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvia,

Renten wegen Erwerbsminderung werden, ausgehend vom Eintritt des Leistungsfalles, oftmals rückwirkend festgestellt. Im Rentenbescheid ist das Datum des Leistungsfalles angegeben und auch eine Erklärung zum Rentenbeginn (Seite 2 des Rentenbescheides).

Für die Rentenberechnung werden rentenrechtliche Zeiten nur bis zum Kalendermonat des Leistungsfalles berücksichtigt. Die danach liegenden Beitragszeiten, werden für die Berechnung eines späteren Leistungsfalles herangezogen (z.B. für die Altersrente). Ausgehend vom Leistungsfall wird jedoch eine Zurechnungszeit für die Höhe der Rente berechnet. Diese wird längstens bis zum Erreichen des 62. Lebensjahres berücksichtigt. Diese Zurechnungszeit dient dazu, dass Personen, die ggf. in jungen Jahren mit relativ geringer Versicherungszeit, einen Ausgleich erhalten.

Daher werden die ab März 2016 gezahlten Pflichtbeiträge für den nächsten Leistungsfall berücksichtigt. Allerdings werden diese im Rahmen der Hinzuverdienstregelung berücksichtigt.

Die Prämienzahlung betraf das Jahr 2015 und ist somit auf diesen Zeitraum zu verteilen. Sie spielt daher für die Hinzuverdienstgrenze keine Rolle. Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze errechnet sich aus den Entgeltpunkten der letzten 3 Kalenderjahre vor Beginn der Rente. Um die volle Rente weiterhin zu erhalten, gilt jedoch ein Hinzuverdienst von maximal 450 EUR pro Monat.

Die Höhe der jeweiligen Hinzuverdienste für die einzelnen Teilrenten finden Sie ebenfalls im Rentenbescheid.

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3 Antworten

W*lfgangam 02.08.2016 | 20:54
Hallo Silvia, bei der EM-Rente kann man sich den Rentenbeginn grundsätzlich nicht aussuchen, der Rentenfall ist von einem med. Ereignis abhängig, den der med. Dienst der Rentenversicherung feststellt - Ihr Rentenfall liegt im Feb. 2016, so dass 01.03.2016 Rentenbeginn ist. Ob und wie lange Sie anschließend noch beschäftigt gewesen sind, ist ohne Bedeutung. Die Festlegung des Rentenfalles finden Sie auf Seite 2 des Bescheides. Versicherungszeiten fließen nur bis zum Rentenbeginn in die Berechnung ein, Zeiten danach werden bei dem nächsten Rentenfall berücksichtigt. Wenn Sie am 01.03.2016 noch nicht das 62. Lbj. vollendet hatten, wird die Zeit bis dahin außerdem bei der Rentenberechnung als Zurechnungszeit rentensteigernd berücksichtigt. Die März-Prämie 2016 wird dem Jahr 2015 zugeordnet worden sein, was bekanntlich vor dem 01.03.2016 liegt. Die Hinzuverdienstgrenzen werden nicht aus den aktuellen Monaten abgeleitet, sondern aus dem Einkommenswert der letzten 3 Jahre vor Rentenbeginn, bei kleinen Einkünften wird ein Mindestwert angesetzt (steht in der Anlage "Rente und Hinzuverdienst"). Gruß w.
Silviaam 04.08.2016 | 14:18
Hallo, vielen Dank für die beiden sehr ausführlichen Antworten. Momentan hat die Deutsche Rentenversicherung noch nicht meine Beiträge ab März 2016 eingespielt, das heißt, ich sehe diese noch nicht auf meinem Versicherungsverlauf. Die Prämie, welche mir im März 2016 gezahlt wurde, steht auf der Verdienstbescheinigung für März 2016. Das Schreiben vom Arbeitgeber lautet jedoch, daß sich diese Prämie auf das Kalenderjahr 2015 bezieht. Frage: Wie kann ich nun feststellen, ob die Prämie März 2016 rausgerechnet wurde und der Rentenversicherung für 2015 gemeldet wurde?
W*lfgangam 04.08.2016 | 18:31
Zitat von Silvia anzeigenausblenden
Hallo Silvia, der war gut ;-) - das wird sie auch nicht tun *), da Ihr derzeitiger Versicherungsverlauf mit Febr. 2016 'beendet' ist, ab März 2016 wird ggf. nur die Zurechnungszeit bis 62 aufgenommen. Die 'echten' Folgemonate März 2016 ff. sind erst Bestandteil des nächsten Versicherungsverlaufs/Altersrente ...herjehh, muss man denn alles wiederholen? ;-) > Frage: Wie kann ich nun feststellen, ob die Prämie März 2016 rausgerechnet wurde und der Rentenversicherung für 2015 gemeldet wurde? Hmm, Sie haben den Eindruck erweckt, dass sei längst aus Ihrem Versicherungsverlauf (VV) ersichtlich, Zitat aus der ersten Frage: "Dazu kam eine Prämie im März, resultierend aus dem Jahr 2015. Nun wurden mir die Zahlungen zwar bei der Rentenberechnung irgendwie anerkannt," Was heißt 'irgendwie'? Wurde die Jahresmeldung für 2015 nun korrigiert, bzw. _ist im VV ein höheres Entgelt eingetragen_, als es die letzte Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2015 von Ihrem Arbeitgeber ausgewiesen hat? Wenn ja, ist alles ok. Vergleichen Sie einfach die Zahlen Jahresmeldung 2015/Eintrag im VV. Gruß w. *) nicht im aktuellen Rentenbescheid. Im (elektronischen) Rentenkonto sind die Daten natürlich gespeichert.
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