Hallo Experten,
ich bekomme rückwirkend seit 01.08.2009 eine volle Erwerbsminderungsrente auf unbefristete Dauer aufgrund einer Berufungsstreitsache. Nun steht mir noch eine Urlaubsentgeldung von 2009 - 2012 zu, da ich seit Juli 2009 aufgrund meiner Erkrankung nicht mehr arbeiten kann. Meine Frage lautet ist diese Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente anzuerkennen oder nicht.
Für eine Rückantwort wäre ich dankbar.
Hochachtungsvoll
Theresia Geyer