Hallo Rino,
eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente wird 2019 an Neurentner nur dann gezahlt, wenn diese bei Renteneintritt mindestens 64 Jahre und zwei Monate alt waren (§ 264d SGB VI). Der für Ihre Erwerbsminderungsrente geltende Abschlag bleibt im Allgemeinen auch bei einer Folgerente (zum Beispiel Altersrente) bestehen.