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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und amb. Vorsorgeleistung

von neuer Gast10.02.2016 | 16:08
1923 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich erhalte derzeit eine befristete Erwerbsminderungsrente. Mein Zustand hat sich weiter verschlechtert, so dass ich gerne eine "ambulante Vorsorgeleistung am Kurort"beantragen würde. Vom Arzt wurde angekreuzt "eine Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft droht oder ist bereits gegeben". Mir stellt sich nun die Frage, ob die Erwerbsminderungsrente gefährdet ist, wenn ich diese "Kur" bzw. Vorsorgeleistung von der Krankenkasse genehmigt bekomme. Könnte die Erwerbsminderungsrente gegebenenfalls wegfallen? Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar :)

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo,

rein theoretisch kann eine Erwerbsminderungsrente dann entzogen werden, wenn sich Ihr Gesundheitszustand gegenüber dem Zeitpunkt der ursprünglichen Entscheidung so weit bessert, dass Sie nunmehr mindestens 6 Stunden am Tag arbeiten könnten. Den sogenannten "Besserungsnachweis" muss der Rentenversicherungsträger erbringen.

Wenn sich - wie Sie schreiben - Ihr Zustand eher weiter verschlechtert hat und die Kur dazu dient, diese Verschlechterung aufzuhalten, sehe ich persönlich kaum eine Chance für einen solchen "Besserungsnachweis" (aber natürlich können wir hier im Forum keine Garantien für irgendwas geben - es kommt immer auf die individuellen Umstände an).

Auch bei einem eventuellen Weiterzahlungsantrag wird zu dem Zeitpunkt dann geprüft, ob Ihr Gesundheitszustand eine ausreichende Erwerbstätigkeit erlauben würde - es kommt dann nicht darauf an, ob Sie eine Kur durchgeführt haben oder nicht, sondern wie sich ihr Zustand dann aktuell darstellt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Die ambulante Vorsorgeleistung gehört zu den medizinischen Vorsorgeleistungen, die von den Krankenkassen in Deutschland übernommen werden (§ 23 SGB V). Der Rentenbezug ist für die Zuständigkeit der Vorsorgeleistung nicht von Bedeutung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 10.02.2016 | 17:09
Eine EM Rente kann wegfallen, bzw. bei Rentenende nicht verlängert werden, wenn Sie dann nicht mehr erwerbsgemindert sind. Ob Ihnen das "droht" weiß im Forum keiner. Von einer Maßnahme die die Kasse durchführt erfährt die DRV zunächst mal nichts. Es zwingt Sie niemand beim Verlängerungsantrag diese "Vorsorgeleistung" anzugeben, wenn dort in irgendeinem Bericht stünde, Ihre Erwerbsfähigkeit habe sich verbessert. Wäre eine Maßnahme so erfolgreich, dass Sie wieder erwerbsfähig wäre, wäre es allerdings völlig OK, wenn es keine Rente mehr gäbe.
neuer Gastam 11.02.2016 | 13:34
Danke für die schnelle Antwort. Entscheidet im vorliegenden Fall die Krankenkasse über die Vorsorgeleistung oder muss die aufgrund des Rentenbezuges bei der Rentenversicherung beantragt werden?
Deutsche Rentenversicherung
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